Die Basis des Promedica-Modells heißt „Arbeitnehmerentsendung“ – und ist nach Ansicht der Finanzkontrolle Schwarzarbeit auf dem Pflege- und Betreuungssektor höchst fragwürdig. Pflegekräfte, die auf diesem Wege in deutsche Haushalte kommen, seien nie an Anweisungen ihrer deutschen Kunden gebunden. „Das Weisungsrecht bleibt in solchen Fällen beim polnischen Unternehmen“, sagt Klaus Salzsieder, Pressesprecher der Bundesfinanzdirektion West, „genau darin liegt das rechtliche Problem.“ In der Praxis träten die betreuten Senioren und deren Familien durchaus als Arbeitgeber auf – ohne dass sie dafür aber Steuern und Abgaben in Deutschland entrichten.

 

Problem Nummer zwei am Modell der Promedica-Gruppe und etlicher anderer Anbieter: sie darf nur Arbeitnehmer ins EU-Ausland entsenden, wenn ihr Kerngeschäft und ihr Stammpersonal – laut EU-Richtlinie mindestens 25 Prozent – in Polen sind. Das Unternehmen teilt auf Anfrage mit, dass es „mehr als 200 Mitarbeiter“ in Polen beschäftige – vermittelt habe es zurzeit aber mehr als 3000 Hilfskräfte. Solche Modelle sieht der Zollsprecher Salzsieder kritisch. Es sei nicht im Sinne der Richtlinie, „wenn Unternehmen gegründet werden, nur um Mitarbeiter ins Ausland zu entsenden und Sozialabgaben zu sparen“.

Doch in der Praxis sind die Kontrolleure oft zahnlose Tiger. Die Unverletzlichkeit der Wohnung verhindert das, was dem Zoll bei Großbaustellen oft die größten Schlagzeilen bringt: Kontrollen ohne Anlass oder Verdacht, bei denen Kommissar Zufall eine wichtige Rolle spielt, kommen bei privaten Betreuungsmodellen nicht infrage. „Wir brauchen stets einen richterlichen Beschluss“, sagt Salzsieder, „das ist eigentlich auch gut so.“ Aber es erschwere die Verfolgung von Übeltätern erheblich.