Hat der deutsche Hersteller Vorwerk gegen gesetzliche Regelungen verstoßen? In Australien prüft das nun eine Behörde, nachdem mehrere Menschen beim Arbeiten mit dem Thermomix verletzt wurden.

Sydney - Nach mehreren Unfällen mit der Küchenmaschine Thermomix in Australien hat sich die oberste Verbraucherschutzbehörde des Landes eingeschaltet. Die Behörde will von der Justiz klären lassen, ob der deutsche Thermomix-Hersteller Vorwerk gegen gesetzliche Regelungen verstoßen hat. Dabei geht es nach Angaben vom Freitag um mindestens 14 Fälle, in denen Thermomix-Kunden beim Hantieren mit einem älteren Modell der Küchenmaschine verletzt wurden.

 

Die Verbraucherschutzbehörde ACCC legt Vorwerk zur Last, zu spät über die Vorfälle unterrichtet zu haben. Nach australischem Gesetz muss binnen 48 Stunden darüber informiert werden, wenn es Probleme gibt. Zudem soll der Thermomix-Hersteller nach Bekanntwerden der Probleme versucht haben, mit Sondervereinbarungen Kundenrechte auszuhebeln.

Dabei geht es um ein früheres Modell mit der Bezeichnung TM31, das 2014 vom Markt genommen wurde. Bei Unfällen waren mehrere Menschen verletzt worden. Mindestens acht Kunden mussten nach einer Auflistung der Verbraucherschutzorganisation Choice ins Krankenhaus, weil sie sich durch zu heiße Flüssigkeiten Verbrennungen zugezogen hatten.

Auch in Deutschland ist der Thermomix sehr populär. Unsere Autorin Lisa Welzhofer hat das Gerät für einige Wochen getestet. Unsere multimediale Reportage zum Thermomix finden Sie hier. Im Videotagebuch sehen Sie, wie sich das Küchengerät auf den Alltag auswirkt: