Im Land hat die rote Plakette mit dem Neujahrstag 2012 ausgedient. Neue Umweltzonen werden eingerichtet und alte Regelungen verschärft.

Stuttgart - Der Gegensatz bleibt: zwar stoßen die Autos im Land nachweislich immer weniger Schadstoffe aus, dennoch werden die Schadstoffgrenzwerte vielerorts auch nach Einführung der Umweltzonen überschritten. Deshalb können Befürworter wie Gegner dieser Gebiete etliche Argumente für ihre Position anführen. Unbestritten ist jedoch, dass die Motoren ganz unabhängig von den Umweltzonen immer sparsamer und "sauberer" werden.

 

Dessen ungeachtet werden neue Umweltzonen eingerichtet und alte Regelungen verschärft. So hat in ganz Baden-Württemberg die rote Plakette mit dem Neujahrstag 2012 ausgedient. Sie war Diesel-Motoren mit bescheidener Abgasreinigung vorbehalten. In keiner der mittlerweile 22 Umweltzonen im Land sind diese Fahrzeuge erlaubt. Wie berichtet, ist die Landeshauptstadt schon einen Schritt weiter: in Stuttgart greift seit dem 1. Januar schon das Fahrverbot für Diesel-Pkw mit gelber Plakette. Die Staatssekretärin Gisela Splett (Grüne) aus dem Stuttgarter Verkehrsministerium geht davon aus, dass zum 1. Januar 2013 "gelb" auch in allen anderen Umweltzonen des Landes verboten sein wird.

Oldtimer sind von Beschränkungen ausgenommen

Die Nachrüstwelle ebbt allerdings ab. Viele alte Fahrzeuge sind am Ende ihrer Laufzeit angelangt. Viele andere sind bereits durch einen Rußpartikelfilter oder technischen Kniffe in einen Zustand versetzt worden, der Diesel-Pkw zumindest eine gelbe Plakette bringt und Fahrzeuge mit Otto-Motoren Vorteile bei der Kfz-Steuer verschafft. Wer seinen Diesel jetzt noch nachrüsten will, kann - anders als 2010 - wieder mit einem staatlichen Zuschuss von 330 Euro rechnen. Die Kosten für den Umbau betragen zwischen 700 und sogar 1700 Euro bei mittlerweile seltenen Fahrzeugen wie einem Mercedes 190 D.

Stichproben auf Parkplätzen belegen allerdings, dass an nahezu jeder Windschutzscheibe mittlerweile eine grüne Plakette klebt. "Benziner" haben sowieso eine grüne Plakette - oder gar keine. Bei letzteren handelt es sich Fahrzeuge vor dem Baujahr 1986/87. Danach setzte sich der geregelte Katalysator durch. Vor 1981 gebaute und somit mehr als 30 Jahre alte Oldtimer im Originalzustand können ein H-Kennzeichen erhalten. Sie sind von Beschränkungen durch Umweltzonen ausgenommen. Begründung: Diese Fahrzeuge gehören zum technischen Kulturgut und werden zudem meist nur wenig bewegt.

Stärkung einer umweltverträglichen Mobilität

Rote und gelbe Plaketten sind vor allem im Nutzfahrzeugbereich noch zu finden. "Die Plaketten haben zum Kauf vieler neuer Kleintransporter geführt", berichtet ein Autohändler. Andere Kleinunternehmer mit wenig gefahrenen Fahrzeugen kommt es hart an, einige tausend Euro in ihre Transporter investieren zu müssen. Bei Lastwagen kostet eine Nachrüstung gerne mal 5000 Euro, bei Bussen ist sie noch teurer. Laut Ministerium haben die Jahresmittelwerte für Ruß 2009 und 2010 abgenommen, obwohl gleichzeitig aufgrund ungünstiger Verhältnisse für den Luftaustausch höhere Feinstaubwerte gemessen wurden. Damit sieht Gisela Splett die Wirksamkeit der Umweltzonen bestätigt, räumt jedoch ein: "Die Grenzwerte werden wir an vielbefahrenen Straßen mit enger Randbebauung nicht einhalten können". Aus Gründen des Gesundheitsschutzes müssten weitere Schritte zur Luftreinhaltung ergriffen werden. So gelten - abgesehen vom Lieferverkehr - in Stuttgart und einigen Städten der Region Mittlerer Neckar Durchfahrverbote für Lastwagen mit mehr als 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht. In einigen Orten sind außerdem Geschwindigkeitsbegrenzungen in Kraft oder vorgesehen. Dem Ministerium zufolge steht die nächste Fortschreibung der Luftreinhaltepläne an. Dabei kann es um die Ausdehnung von lokalen zu regionalen Umweltzonen gehen oder um die Einbeziehung bisher ausgenommener Bundesstraßen in Umweltzonen. So gilt auf den Bundesstraßen durch Tübingen und Reutlingen beim Schadstoffausstoß "freie Fahrt".

Wer eine drastische Absenkung der Schadstoffwerte erreichen will, muss zu anderen Mitteln greifen. Da müsste es etwa um eine deutliche Einschränkung des Autoverkehrs samt einem Ausbau des Öffentlichen Nahverkehrs (ÖPNV) gehen. Die Staatssekretärin spricht von der Stärkung einer umweltverträglichen Mobilität, beispielsweise durch gezielte Förderung des Rad- und Fußgängerverkehrs, durch Stärkung des ÖPNV und durch intelligente Parkraumkonzepte.

Das neue Jahr bringt neue Fahrverbote

Umweltzonen: In Baden-Württemberg gibt es Umweltzonen in folgenden Städten: Stuttgart, Mannheim, Karlsruhe, Freiburg, Heidelberg, Heilbronn, Ulm, Pforzheim, Reutlingen, Ludwigsburg, Tübingen, Schwäbisch Gmünd, Leonberg, Herrenberg, Mühlacker, Pfinztal, Markgröningen, Ilsfeld und Pleidelsheim. Seit dem 1. Januar dieses Jahres sind außerdem Umweltzonen in Freiberg am Neckar, Heidenheim, Ingersheim und in Urbach hinzugekommen.

Grüne Plakette: Vorgesehen ist, dass vom 1. Januar 2013 an in allen Umweltzonen des Landes nur noch Fahrzeuge mit grüner Plakette fahren dürfen.

Bußgeld: Bei einem Verstoß wie der Fahrt mit einer nicht mehr gültigen Plakette oder gar ohne droht ein Bußgeld von 40 Euro sowie ein Punkt im Zentralen Verkehrsregister in Flensburg. Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) hat offenbar erwogen, das Bußgeld durch ein Verwarnungsgeld von 30 Euro zu ersetzen. Eine offizielle Bestätigung dieser Änderung oder gar ein Termin zur Umsetzung ist aus dem Ministerium bisher nicht zu erhalten.

Ausnahmen: Wenn das Fahrzeug technisch nicht nachrüstbar ist oder die Beschaffung eines schadstoffarmen Fahrzeugs wirtschaftlich nicht zumutbar ist, können Ausnahmen erteilt werden. Oldtimer mit H-Kennzeichen dürfen in Umweltzonen fahren. mip/dpa