Ein 31-Jähriger erhält nach einer räuberischen Erpressung mit Körperverletzung eine letzte Chance vor Gericht.

Rems-Murr : Frank Rodenhausen (fro)

Backnang - Das Klagelied einer unfreundlichen Jugend hören wir hier jede Woche“, sagt der Richter Thomas Hillenbrand. Doch nach dem, was über den 31-jährigen Angeklagten in der jüngsten Verhandlung des Backnanger Amtsgerichts zu hören war, „dürfte jedem klar geworden sein, dass nie und nimmer jemand mit ihm hätte tauschen wollen“.

 

Statt Nestwärme gab es zu Hause Schläge. Der Vater prügelte offenbar nicht nur seinen Sohn regelmäßig windelweich, er soll nach dessen Angaben auch seine Tochter sexuell missbraucht haben. Schon im Alter von zwölf Jahren begann der heute 31-Jährige, sich zu betäuben: Alkohol, Gras, Ecstasy, LSD, Heroin – immer stärkere Drogen mussten es sein. Mit 16 landete er in einem Heim, einen Schulabschluss schaffte er nicht, eine Lehre als Bauschlosser brach er ab. Nach einem Selbstmordversuch mit 24 Jahren diagnostizierten die Ärzte ein Borderline-Syndrom, eine Persönlichkeitsstörung, die durch Impulsivität und Instabilität in zwischenmenschlichen Beziehungen, starke Stimmungsschwankungen und ein gestörtes Selbstbild gekennzeichnet ist. Seine Arme sind übersät mit Narben und Brandmalen, Verletzungen, die er sich selbst zugefügt hat.

Fünfmal landete er als junger Mann vor Gericht, wegen Leistungserschleichung, Diebstahls, aber auch schwerer Körperverletzung. Bis zum März 2009 saß er deswegen zuletzt eine gut einjährige Haftstrafe ab. Wenige Wochen nach seiner Entlassung passierte jener Vorfall, wegen dem er, zusammen mit zwei weiteren Taten, jetzt erneut vor dem Backnanger Schöffengericht gelandet ist. Der Vorwurf: räuberische Erpressung und schwere Körperverletzung.

In zwei Fällen ist ein heute 67-jähriger Mann das Opfer. In dessen Backnanger Wohnung war es zum Streit um Geld gekommen. 295 Euro forderte der 31-Jährige, und weil der Mann dieser Forderung nicht nachkommen wollte, trat er ihm gegen das Schienbein und schlug ihm mit der flachen Hand ins Gesicht. Anderthalb Jahre später eskalierte eine weitere Auseinandersetzung, wieder ging es um einen vergleichsweise geringen Geldbetrag: zunächst um 15, letztlich um 107 Euro. Um seine Forderung zu unterstreichen, legte der Angeklagte dem Mann ein Küchenmesser in dessen Hand und fügte ihm Schnittverletzungen zu, indem er das Messer umdrehte. Im April des vergangenen Jahres schließlich schlug und trat er in der Wohnung seiner früheren Freundin auf einen anderen Mann derart ein, dass dieser ein Weichteiltrauma und eine Gehirnerschütterung erlitt.