Jetzt ist es amtlich: Das Urteil im Prozess um das Zugunglück von Bad Aibling ist rechtskräftig.

Traunstein - Das Urteil im Prozess um das Zugunglück von Bad Aibling ist rechtskräftig. Die Verteidiger des wegen fahrlässiger Tötung vom Landgericht Traunstein zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilten Fahrdienstleiters verzichten auf eine Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Dies teilte Anwältin Ulrike Thole auch im Namen ihres Kollegen Thilo Pfordte am Montag der Deutschen Presse-Agentur mit.

 

Die Verteidiger hatten auf eine Bewährungsstrafe oder maximal zweieinhalb Jahre Haft plädiert, akzeptieren das deutlich höhere Strafmaß nun aber. Ohnedies darf der 40 Jahre alte Ex-Bahnmitarbeiter darauf hoffen, bereits nach zwei Dritteln seiner Haft vorzeitig entlassen zu werden.

Die Staatsanwaltschaft hatte schon nach dem Urteilsspruch vor einer Woche erkennen lassen, dass sie auf eine Revision verzichten wolle. Nun erklärte Oberstaatsanwalt Jürgen Branz: „Die Staatsanwaltschaft hat kein Rechtsmittel eingelegt und wird dies auch nicht tun.“ Branz hatte vier Jahre Haft für den Fahrdienstleiter beantragt. Nach seiner Auskunft kommt auch für die Nebenkläger eine Revision nicht in Frage.

Beim Frontalzusammenstoß zweier Züge am 9. Februar in dem oberbayerischen Kurort starben 12 Menschen, über 80 wurden verletzt. Der Fahrdienstleiter hatte - abgelenkt durch verbotenes Handyspielen - mehrere Signale falsch gestellt.