Nicht einmal zwei Tage dauerte es, bis DocMorris mit seinem neuen Angriff auf dem deutschen Apothekenmarkt scheiterte. Die Apotheker-Lobby jubelt. Doch der Versandhändler ist bekannt dafür, nicht aufzugeben.

Hüffenhardt - Der Versandhändler DocMorris muss seine umstrittene Automatenapotheke in Baden-Württemberg schon nach gut 48 Stunden wieder schließen. Der Verkauf apothekenpflichtiger Arzneimittel sei strengen Anforderungen des Gesetzgebers unterworfen, begründete das Regierungspräsidium Karlsruhe die Entscheidung. „Die Abgabe in Hüffenhardt erfolgt nicht in einer Apotheke und ist auch nicht von der Versandhandelserlaubnis des in den Niederlanden ansässigen Unternehmens umfasst.“

 

DocMorris hatte die lang geplante Abgabestelle von Arzneimitteln in Hüffenhardt in Baden-Württemberg erst am Mittwochnachmittag eröffnet. Die Apotheke in dem 2000-Seelen-Dorf war 2015 geschlossen worden, weil sich kein Nachfolger fand.

Beim Regierungspräsidium hatte der Versandhändler nur ein Arzneimittellager angezeigt. Online bestellte Arzneimittel hätten in die von DocMorris gemieteten Räume geliefert werden sollen. Die Beratung sollte per Videochat erfolgen. Mehr als 8000 Arzneimittel wurden vor Ort in einem Lagerautomaten, wie er auch in Apotheken zu finden ist, deponiert. DocMorris-Personal in den Niederlanden sollte per Knopfdruck das Medikament freigeben, das dann in Hüffenhardt aus dem Automaten gefallen wäre. Vor Ort stand den Kunden allerdings kein Apotheker, sondern nur ein Mitarbeiter zur Verfügung.

DocMorris darf wegen des sogenannten Fremdbesitzverbots als Unternehmen keine Apotheken in Deutschland betreiben. Nur Pharmazeuten mit Kammerzulassung dürfen Apotheken und bis zu drei Filialen unterhalten. 2007 hatte DocMorris seine erste deutsche Filiale in Saarbrücken eröffnet. Zwei Jahre und ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) später wurde die Filiale zunächst geschlossen. Nur die angestellte Apothekerin durfte das Geschäft als Markenapotheke wieder eröffnen.

Regierungspräsidium schreitet ein

Doch auch das Abgabeterminal ging dem Regierungspräsidium nun zu weit: Die Automatenabgabe verwische in unzulässiger Weise die Grenze zwischen dem Versandhandel und der Abgabe von Arzneimitteln in einer Präsenzapotheke, hieß es. Letztere unterliege - sowohl was Räumlichkeiten, als auch was Ausstattung und Fachpersonal angehe - hohen gesetzlichen Anforderungen, die durch das Abgabeterminal umgangen würden. Bei der Prüfung von Rezepten für verschreibungspflichtige Arzneimittel am Terminal beispielsweise werde gegen Vorschriften der Apothekenbetriebsordnung verstoßen.

Die Landesapothekerkammer sieht sich in ihrer Rechtsauffassung gestärkt. „Das war für uns ganz klar rechtswidrig“, sagte Karsten Diers, Geschäftsführer der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg. Die Apotheker hatten unter anderem bemängelt, dass Automaten keine Wochenend- und Nachtdienste unterhalten würden. Die Arzneimittelversorgung in Hüffenhardt, das ist auch die Auffassung des Regierungspräsidiums, sei weiterhin gesichert, da die Bevölkerung eine Rezeptsammelstelle von zwei in den Nachbarorten ansässigen Apotheken nutzen könne.

DocMorris will sich unterdessen nicht sofort geschlagen geben. „Wir glauben weiterhin, dass man in Deutschland digitale Projekte zum Wohle aller umsetzen kann“, sagte Geschäftsführer Olaf Heinrich.