Im Streit mit der Bahn verfolgt das Land Baden-Württemberg eine Doppelstrategie. Einerseits fordert es die Rückzahlung von einer Milliarde Euro, die im aktuellen, von der CDU/FDP-Vorgängerregierung ausgehandelten Verkehrsvertrag zu viel bezahlt wurde. Andererseits will Ministerpräsident Winfried Kretschmann das Problem „einvernehmlich lösen“. Eine Anwältin spielt dabei eine zentrale Rolle.

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Andreas Müller (mül)

Stuttgart - Der Amtschef von Verkehrsminister Winfried Hermann, Uwe Lahl, empörte sich über die Kleinlichkeit des Rechnungshofs. Bis zu 1,25 Milliarden Euro habe das Land nach zwei neuen Gutachten zu viel an die Bahn bezahlt – und da monierten die Kontrolleure Anwaltskosten von vier bis fünf Millionen Euro? Die machten gerade mal 0,05 Prozent des Zehn-Milliarden-Vertrages über den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) aus.

 

Zu solchen Überzahlungen komme es, „wenn Verwaltungen sich in ihrer Kompetenz überschätzen und milliardenschwere Verträge mit Bordmitteln formuliert und ausgehandelt werden“, schrieb Lahl an den Behördenchef Max Munding. Um so wichtiger sei es, bei derart folgenschweren Sonderaufgaben auf „herausragende Spezialisten-Expertise“ zurückzugreifen. Diese habe man sich mit der Kanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek und ihrer Expertin Ute Jasper gesichert: Die Düsseldorfer seien bundesweit die einzige Sozietät, „die bislang das Vorgehen eines Aufgabenträgers gegen einen Verkehrsvertrag unter dem Gesichtspunkt der Überkompensation erfolgreich begleitet hat“.

Keine Auskunft wegen Verschwiegenheitspflicht

Es gibt also irgendwo in Deutschland ein Beispiel, das Baden-Württemberg in seinem Vorgehen gegen die Bahn ermutigen könnte? Wann und wo das gewesen sein soll, wollte das Verkehrsressort auf StZ-Nachfrage nicht verraten: Einzelheiten dürfe man „wegen der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht“ nicht nennen. Auch der Rechnungshof weiß bis heute offiziell nicht, worauf Lahl sich bezog: Man habe „keine eigenen Erkenntnisse“ zu früheren Heuking-Mandaten, schon gar nicht „außerhalb unseres Prüfbereichs“. Die Kanzlei selbst muss ebenfalls passen: Rechtsanwälte seien bekanntlich „gesetzlich zwingend zur Verschwiegenheit verpflichtet“. Heuking Kühn gelte jedenfalls als „deutschlandweit führend bei der Beratung von SPNV-Aufgabenträgern“; erst vor kurzem sei Ute Jasper wieder von einem internationalen Branchendienst ausgezeichnet worden.

Kennern der Verkehrsbranche fiel eigentlich nur ein Vorgang ein, den der Amtschef gemeint haben konnte: einen Jahre zurückliegenden Streit zwischen dem Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) und der Deutschen Bahn. Sonderlich erfolgreich, wunderten sie sich, sei der von Jasper vertretene Verbund mit seiner Klage gegen die DB Regio damals aber nicht gewesen: Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen erklärte die Kündigung des Vertrages 2008 für unwirksam und verdonnerte den VRR zur Zahlung von 112 Millionen Euro; in einem Vergleich wurde der ungeliebte Kontrakt später sogar noch um Jahre verlängert. Es sei also eher eine Niederlage als ein Sieg gewesen.

Bei Heuking sieht man das anders: Was über die Verhandlungen öffentlich bekannt wurde, sei „nur ein geringer Teil“ des Ergebnisses, sagt ein Kanzleisprecher; tatsächlich habe man für den Verbund Leistungssteigerungen und Einsparungen „in erheblichem Umfang erreicht“.

Poker um Rückholung der überzahlten Milliarde

Wie auch immer – in Baden-Württemberg ist der Poker derweil in vollem Gange. Gestützt auf ein Heuking-Gutachten von Jasper & Co, stärkte das Kabinett dem Verkehrsminister kürzlich den Rücken: wie von ihm empfohlen, sollten Zahlungen an die Bahn nur noch unter Vorbehalt geleistet werden, damit man möglichst viel von der überbezahlten Milliarde zurückholen könne. Einerseits war das eine Eskalation: Nicht nur Hermann, die gesamte grün-rote Regierung ringt nun mit der Bahn – damit wird der Konflikt zusehends zur Prestigesache. Und zum Wahlkampfthema: Die Landtagsgrünen bescheinigten dem zu CDU-Zeiten geschlossenen Verkehrsvertrag prompt „juristische Schrottreife“, die CDU wiederum zog über das „verheimlichte“ Heuking-Gutachten her: Es lasse die Vorwürfe offenbar „zerplatzen wie eine Seifenblase“.

Zugleich aber sandte Winfried Kretschmann versöhnliche Signale an die Bahn: Man versuche weiterhin, das Problem „im Einvernehmen zu lösen“, verkündete der Regierungschef. Näheres verriet er nicht. Trotz des Säbelrasselns auf der Bühne laufen hinter den Kulissen offenbar vertrauliche Gespräche. Der für Baden-Württemberg zuständige DB-Regio-Chef Andreas Moschinski-Wald reagierte jedenfalls weniger auf die Kampfansage als auf das Versöhnungsangebot: Entscheidend sei, „dass beide Partner den Boden einer denkbaren Einigung nicht verlassen möchten“. Oberstes Ziel müsse es sein, den Nahverkehr im Südwesten „nicht durch weitere Konflikte zu belasten“.

Bei allen Vorbehalten, weiß auch Verkehrsminister Hermann, ist er doch auf die Bahn angewiesen; sie verfügt immer noch über wichtige Trümpfe. Demonstriert wird dem Grünen das bei der aktuellen Ausschreibung der so genannten „Übergangsverkehrsverträge“, die dem 2016 auslaufenden Großen Verkehrsvertrag befristet folgen sollen. Um den Wettbewerb anzufachen, wurden die zu vergebenden Leistungen – fast 40 Millionen Zugkilometer – auf 17 Lose verteilt. Tatsächlich meldeten sich dem Vernehmen nach ein paar Bahn-Konkurrenten wie Vogtlandbahn, WEG oder NX NationalExpress, hinter denen teils (halb-)staatliche, teils private ausländische Unternehmen stehen.

DB Regio bietet nur für drei kleine Netze

Die bisher dominierende Bahn aber bot nach StZ-Informationen zunächst gerade mal für drei kleinere Netze, die per Diesel bedient werden. Offiziell sagt dazu niemand etwas, branchenintern aber wird es bestätigt. Offenbar wolle die DB Regio das Land „weich kochen“, sagen Kenner der Szene. Sie bleibe erst mal demonstrativ weg und setze darauf, dass man sie später doch brauche. Beklagt wird zudem, dass das Ausschreibungsverfahren extrem kompliziert sei: Preise zu kalkulieren sei auf der bisherigen Grundlage kaum möglich, es soll mehr als hundert Nachfragen gegeben haben. Alle offenen Punkte seien inzwischen geklärt, sagt ein Sprecher des Verkehrsministeriums, „wir sind im Zeitplan“. In den nächsten Tagen wolle man die Bieter zur Abgabe der finalen Angebote auffordern, der Zuschlag sei nach wie vor für Mitte August vorgesehen.

Auch dabei setzt das Ressort auf den Rat der Heuking-Anwälte um Jasper. Es sei „die einzige Kanzlei“, hatte Amtschef Lahl an den Rechnungshof geschrieben, „die bislang erfolgreich die Ausschreibung von Übergangsverträgen im Wettbewerb gestaltet hat“. Da dürfe man auch bei den – übrigens branchenüblichen – Stundensätzen nicht knausern.