Beim Baden-Württemberg-Ticket dürfen bis zu fünf Personen einen Fahrschein nutzen. Doch nur im Kleingedruckten steht, dass sie stets gemeinsam reisen müssen.

Stuttgart - Ein flexibles Ticket für bis zu fünf Personen. So wirbt die Bahn für das Baden-Württemberg-Ticket. Doch ganz so flexibel, wie viele glauben, ist das Ticket nun auch wieder nicht. Die Krux liegt im Kleingedruckten. „Alle Teilnehmer müssen die Fahrt gemeinsam am gleichen Ort und zur gleichen Zeit antreten“, heißt es unter Punkt 6.3 der „Beförderungsbedingungen und Beförderungsentgelte des Aktionsangebots Baden-Württemberg-Ticket“. Und weiter: nach Fahrtantritt ist die Erweiterung der Gruppengröße – zum Beispiel durch unterwegs zusteigende Reisende – oder einen Austausch von Personen ausgeschlossen. Alle diese Hinweise sind unter der Überschrift „Sicherung gegen Missbrauch“ zu finden.

 

Entsprechende Fälle lassen sich leicht konstruieren. Wenn zwei befreundete Ehepaare aus Mössingen und Tübingen gemeinsam das Volksfest in Stuttgart besuchen wollen, ist es somit nicht gestattet, dass die Tübinger in den Zug aus Mössingen zusteigen und die im Fahrschein zu 33 Euro ausgewiesene Vierergruppe vervollständigen. Und ebenso wenig ist es zulässig, dass ein Student in Heilbronn eine Karte für fünf Personen zu 37 Euro löst und später vier Kommilitonen in Ludwigsburg, Stuttgart, Böblingen und Horb zusteigen lässt, damit sie gemeinsam den Studienort Konstanz erreichen.

Die Prospekte verschweigen die Einschränkung

In den Prospekten und Werbematerialien zum Baden-Württemberg-Ticket ist von dieser Einschränkung freilich nicht die Rede. Und so sprechen Reisende von einer „Falle“, die zu saftigen Strafzahlungen führen könne. Für die Fahrkarten und die entsprechende Preisgestaltung ist in DB-Zügen die Bahn-Tochter DB-Regio zuständig. Dort erklärt ein Sprecher zu den nicht ausgewiesenen Einschränkungen, dass nicht alle Tarifbestimmungen in einem Prospekt aufgeführt werden könnten. Letztlich gültig seien die Beförderungsbedingungen.

Das Baden-Württemberg-Ticket ist einen Tag lang in Baden-Württemberg in allen Nahverkehrszügen der DB und der teilnehmenden Eisenbahnen sowie in vielen Verkehrsverbünden gültig. Es gilt von Montag bis Freitag von 9 Uhr bis 3 Uhr des Folgetages, am Wochenende und an gesetzlichen Feiertagen ab null Uhr. Für am Automaten oder im Internet gebuchte Fahrkarten gilt ein Basispreis von 21 Euro, bis zu vier Mitreisende müssen seit dem 11. Dezember 2011 jeweils vier Euro bezahlen. Davor galt ein Einheitstarif von 29 Euro für bis zu fünf Personen.

Laut internen Unterlagen der Bahn wurde das Baden-Württemberg-Ticket bisher zu 82 Prozent von Alleinreisenden oder Gruppen von bis zu drei Personen genutzt. Somit ist das Ticket „preisstabil oder günstiger“. Lediglich 18 Prozent der Tickets würden somit teurer verkauft, argumentiert die Bahn. Rund elf Prozent aller Nutzer reisen zu fünft und bezahlen 37 Euro und somit 28 Prozent mehr als bisher.