Nachdem das Bundeskartellamt vor zwei Jahren ein Missbrauchsverfahren gegen die Deutsche Bahn eingeleitet hatte, hat der Konzern nun zahlreiche Zusagen gemacht – zum Vorteil der Kunden.

Bonn/Berlin - Zugreisende kommen künftig leichter an Tickets von Konkurrenten der Deutschen Bahn. Sie können Fahrscheine von Bahn-Wettbewerbern beispielsweise in vielen Bahnhofsläden kaufen, was bisher oft über Klauseln in den Mietverträgen ausgeschlossen war. Das teilte das Bundeskartellamt am Dienstag mit.

 

Die Aufsichtsbehörde hatte Anfang 2014 ein Missbrauchsverfahren gegen die Bahn eingeleitet. Nun habe der Konzern zahlreiche Zusagen gemacht, erklärte das Kartellamt.

Das Missbrauchsverfahren sei eingestellt, betonte die Bahn. Die Lösung bringe allen Beteiligten nun mehr Rechtssicherheit. Die neuen Vertriebsregeln erleichterten auch den Verkauf von Fernverkehrstickets der Deutschen Bahn über Wettbewerber.

Kartenverkaufsprovisionen für die Bahn und ihre Konkurrenten werden laut Kartellamt durch die neuen Regelungen vereinheitlicht und überwiegend gesenkt. Entsprechende Zusagen der Bahn habe die Behörde für verbindlich erklärt.

In dem Verfahren sei es um „Behinderungspraktiken der Deutschen Bahn gerade beim Vertrieb“ gegangen, erklärte Kartellamtschef Andreas Mundt. Diese Praxis sei nun beendet. „Wettbewerb auf der Schiene setzt Wettbewerb beim Vertrieb - das heißt bereits beim Fahrkartenverkauf - voraus“, sagte Mundt. Starke Konkurrenz hat die Bahn vor allem im Nahverkehr.