Ist mein Geld auf der Bank sicher? Wenn Sparer daran zweifeln, droht Chaos, das lässt sich aktuell in Griechenland beobachten. Um das Vertrauen zu stärken, hat die EU neue Regeln für die Finanzierung der Sicherungssysteme aufgestellt. Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Korrespondenten: Barbara Schäder (bsa)

Frankfurt - Die langen Warteschlangen vor griechischen Geldautomaten machen es deutlich: Wenn Sparer um ihre Guthaben fürchten, droht Chaos. Um das Vertrauen in die gesetzliche Einlagensicherung zu stärken, hat die Europäische Union neue Regeln für die Finanzierung der Sicherungssysteme aufgestellt. In Deutschland treten sie am Freitag in Kraft.

 
Bis zu welcher Höhe sind bei einer Bankpleite die Spareinlagen gesichert?
Die gesetzliche Garantie reicht europaweit bis 100 000 Euro pro Sparer und Bank. Sie gilt künftig auch für größere Unternehmen, bislang waren nur kleine Kapitalgesellschaften abgesichert. Neu ist außerdem, dass die Garantie bei wichtigen Ereignissen im Leben des Sparers auf Guthaben bis 500 000 Euro erweitert wird: Etwa bei Verkauf des Eigenheims, Renteneintritt oder Arbeitsplatzverlust. Dadurch soll verhindert werden, dass eine gerade ausgezahlte Lebensversicherung oder Abfindung durch eine Bankpleite verloren geht. Die Anhebung der Deckungssumme gilt für sechs Monate. Die Frist für die Auszahlung an den Sparer verkürzt sich zum 1. Juni 2016 von 20 auf sieben Arbeitstage.
Was passiert mit Einlagen oberhalb der gesetzlich garantierten Summen?
In Deutschland haben Banken und Sparkassen freiwillige Sicherungssysteme aufgebaut, die Guthaben auch jenseits der gesetzlich garantierten Beträge vor den Folgen einer Bankpleite schützen sollen. Bei den privaten Banken gibt es allerdings Deckungsgrenzen, die sich nach der Eigenkapitalausstattung des jeweiligen Instituts richten. Eine Bank, die über die gesetzlich erforderliche Mindest-Kapitalausstattung von fünf Millionen Euro verfügt, kann derzeit jedem Privatkunden eine Absicherung seiner Guthaben bis eine Million Euro zusagen. Denn wenn sie selbst diese Zahlungen nicht leisten kann, springt der gemeinsame Sicherungsfonds ein.
Angesichts der enormen Kosten, die bei Insolvenz einer Großbank entstünden, will der Einlagensicherungsfonds die Haftungsgrenzen allerdings senken: 2025 soll die Deckungssumme pro Kunde bei 8,75 Prozent des Eigenkapitals der betroffenen Bank liegen. Im Beispiel eines kleinen Instituts mit nur fünf Millionen Euro Eigenkapital wären dann Einlagen bis 437 500 Euro pro Sparer geschützt. Bei großen Banken lägen die Garantien auch dann noch in Millionenhöhe.
Warum werben Sparkassen und Volksbanken mit einer 100-Prozent-Garantie?
Hier greift die sogenannte Institutssicherung, das heißt: Gerät eine Sparkasse, Landesbank oder Genossenschaftsbank in die Krise, so stehen die übrigen Institute des Verbunds für ihre Verpflichtungen ein. Anders als bei den privaten Banken kennt dieses Solidaritätsversprechen keine Haftungsgrenzen.