Im Bankrottprozess gegen Anton Schlecker ist es beim elften Verhandlungstag am Montag um die Vorwürfe einer eigennützigen Preispolitik von Schlecker gegangen. Diese hatten sich zuvor aus Zeugenaussagen und Gutachten ergeben.

Stuttgart - Im Bankrottprozess gegen den früheren Drogeriemarktkönig Anton Schlecker hat der Angeklagte Hinweisen auf eine eigennützige Preispolitik bei der Logistik des Unternehmens widersprochen. Schleckers Verteidiger erklärte die vergleichsweise hohen Stundensätze bei dem Logistikdienstleister LDG, der von den beiden mitangeklagten Kindern Lars und Meike kontrolliert wurde, mit dessen ausschließlicher Arbeit für Schlecker. „Entscheidend ist, dass die LDG nur Leistungen für Schlecker erbrachte“, sagte Verteidiger Norbert Scharf am Montag bei der Verhandlung am Landgericht Stuttgart. Bei dritten Anbietern seien die Warentransporte wegen des Risikos nur eines Auftraggebers auch nicht billiger gewesen.

 

Die Verteidigung widersprach damit vorangegangenen Zeugenaussagen und Gutachten. Demnach rechnete die LDG gegenüber Schlecker einen Stundensatz von 28 bis 30 Euro ab, marktüblich sei nur die Hälfte gewesen. Die Staatsanwaltschaft sieht darin einen Beweis, dass die Schleckers gezielt überhöhte Preise ansetzten, um den Profit aus der LDG für sich abzuzweigen.

Schlecker hatte offenbar immer das letzte Wort

Am elften Prozesstag wurde mit der Aussage des früheren Einkaufschefs zudem erneut deutlich, dass Anton Schlecker in allen unternehmerischen Fragen das letzte Wort hatte. Lars und Meike hätten „Tendenzen“ geäußert, abgesegnet habe jedoch alles der Vater, sagte er. Der 72-jährige frühere Drogeriemarktkönig steht seit Anfang März wegen Insolvenzverschleppung und vorsätzlichen Bankrotts vor Gericht. Die Kette ging Anfang 2012 pleite, mit mehr als 35.000 betroffenen Beschäftigten in Deutschland war es eine der größten Firmenzusammenbrüche hierzulande. Seine Ehefrau Christa Schlecker und die beiden Kinder wurden wegen Beihilfe mitangeklagt.

Das Verfahren gegen Christa Schlecker stellte das Gericht mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft unterdessen ein. Der 69-Jährigen wurde eine Zahlung über 60.000 Euro für gemeinnützige Zwecke zur Auflage gemacht. Die Summe entspricht etwa dem Beraterhonorar, das Schleckers Kinder Lars und Meike Mitte 2012 von zwei Schlecker-Schwesterunternehmen an die Mutter überwiesen, obwohl auch diese Firmen kurz vor der Pleite standen. Der Anklage zufolge hat Christa Schlecker die Beraterleistung nicht erbracht. Verurteilt sei Schleckers Ehefrau mit der Geldauflage nicht, erklärte das Gericht. „Es gilt weiterhin die Unschuldsvermutung.“