Der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim hat am Donnerstag erneut die Klage von Hausbesitzern abgewiesen, deren Gebäude vom Bau des Fildertunnels betroffen ist. Sie befürchten Schäden beim Bau der Röhren für den Fildertunnel.

Klima/Nachhaltigkeit : Thomas Faltin (fal)

Stuttgart - Der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim hat am Donnerstag erneut die Klage von Hausbesitzern abgewiesen, deren Gebäude vom Bau des Fildertunnels betroffen ist. Konkret hatte eine Eigentümergemeinschaft gegen einen Planänderungsbeschluss des Eisenbahnbundesamtes geklagt (AZ: 5 S 1035/13). Zunächst wäre das in Frage stehende Gebäude gar nicht betroffen gewesen, doch durch die neuen Pläne werden Dammringe, mit denen das Eindringen von Grundwasser verhindert werden soll, auch direkt unter dem Mehrfamilienhaus angebracht.

 

Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) argumentierte in seinem Urteil, dass die Anhörung von Fachleuten in der mündlichen Verhandlung am Mittwoch keine konkreten Hinweise dafür erbracht habe, dass die Dammringe dazu führen könnten, dass Wasser in Anhydrit eindringen und der Boden aufquellen könnte. Auch die Gutachter der Kläger hätten dies nicht aufzuzeigen vermocht, so der VGH. Schäden am Gebäude seien schon deshalb nicht zu erwarten, weil die Dammringe in 80 Metern Tiefe angebracht würden und dazwischen harter Fels in einer Mächtigkeit von 30 Metern liege. Ob der Tunnel selbst Schäden an dem Gebäude anrichten könnte, wurde nicht mehr untersucht. Dies sei bereits im Planfeststellungsbeschluss von 2005 „bestandskräftig verneint“ worden.

Am Mittwoch sollten zwei weitere Verfahren verhandelt werden. In beiden Fällen ging es ebenfalls um Klagen von Eigentümern, die Schäden an ihren Gebäuden befürchten. Ein Eigentümer habe aber bereits vor einigen Tagen seine Klage zurückgezogen, teilte der Sprecher des VGH, Karsten Harms, mit (AZ: 5 S 199/13). Die zweite Klage (AZ: 5 S 1034/13) sei nach der Erörterung der Sach- und Rechtslage noch in der mündlichen Verhandlung vom Kläger zurückgenommen worden, so Harms.