Regelung
Allseits bekannt ist der Rote Punkt als Symbol für die offizielle Baufreigabe. Es gibt aber auch einen Weg, ohne diesen ein Gebäude zu errichten, dann finden auch keine Baukontrollen statt. In diesem Fall setzt der Gesetzgeber auf die Eigenverantwortung der am Bau Beteiligten – wenn nach dem sogenannten Kenntnisgabeverfahren gearbeitet wird.

 

Grundlage
Im Jahr 1995 wurde die Landesbauordnung geändert und das Kenntnisgabeverfahren eingeführt. Die Behörde prüft dabei die eingereichten Unterlagen auf Vollständigkeit, nicht aber auf inhaltliche Richtigkeit. Dabei kann es passieren, dass die Details in den Bauplänen von den Regelungen des für das Gebiet geltenden Bebauungsplans abweichen.

Abweichung
Im vorliegenden Fall in Zazenhausen ist die zulässige Gebäudehöhe bei den bereits errichteten Häusern überschritten. Sie sei in den Unterlagen zwar angegeben, aber von einem falschen Bezugspunkt aus und daher nicht zutreffend, erläutert Markus Vogt, der Sprecher der Stadt. Auch andere Maßvorgaben sind nicht eingehalten worden.