Laut Stadt Stuttgart sind die Häuser im Neubaugebiet von Zazenhausen „zu tief, zu breit, zu hoch“. Manchen droht ein Teilabriss. Die Betroffenen suchen nun juristische Hilfe.

Stuttgart - Eigentlich hatten sich die Bauherren von 25 Häusern in einem Neubaugebiet in Zazenhausen auf einen friedlichen Umzug ins neue Heim gefreut. Inzwischen aber ist nichts mehr übrig von der guten Laune. Das Treiben auf der Baustelle ist nach einem Baustopp, den die Stadt verhängt hat, zum Erliegen gekommen. Stattdessen beschäftigen sich nun die Juristen mit einem Fall, den Markus Vogt, der Sprecher der Stadt Stuttgart, als „in diesem Ausmaß einzigartig“ bezeichnet.

 

Der Konflikt spielt sich auf verschiedenen Ebenen ab: Zum einen beschuldigen mehrere Bauherren ihre Vertragspartner, die Firma PP Bauconsulting, sie mit falschen Größenangaben über ihr neues Eigenheim getäuscht zu haben. Als das städtische Baurechtsamt einschritt und die Bewilligungsanträge wegen zum Teil deutlicher Überschreitungen der Baugrenze wieder kassierte, soll die Firma ihren Kunden mitgeteilt haben, dass man sich mit dem Baurechtsamt auf eine etwas kleinere Häuslesversion geeinigt habe. In dieser Größenordnung ist dann auch gebaut worden. Das Problem: die Pläne, die tatsächlich beim Baurechtsamt eingereicht wurden, sahen noch kleinere Einheiten vor. Deswegen stehen in Zazenhausen nun Häuser, die laut Stadtsprecher Vogt „zu tief, zu breit und zu hoch sind“.

Erst ruht der Bau, dann muss teilabgerissen werden

Die erste Konsequenz: Baustopp. Die zweite formuliert Vogt so: „Soweit Gebäude mit einer Überschreitung der im Bebauungsplan festgesetzten Baugrenzen errichtet wurden, müssen diese zurückgebaut werden“. Konkret heißt das: Die betroffenen Gebäude, die zum Teil bereits fertig, zum Teil im Rohbau sind, müssen um 80 Zentimeter verkleinert und deswegen in Teilen abgerissen werden. Bei den übrigen Verstößen in Sachen Gebäudehöhe und Flächenausnutzung deutet Vogt Kompromissbereitschaft an. Um eine Befreiung von den Vorschriften prüfen zu können, müssten neue Anträge beim Baurechtsamt eingereicht werden, so der Stadtsprecher.