Baugrenzen im Neubaugebiet Baustopp in Zazenhausen

ceb, 23.11.2012 10:15 Uhr
Ich muss das Haus nach derzeitigem Stand nicht abreißen. Ich will nur, dass mein Haus so schnell wie möglich fertig gebaut wird. Heinrich Rettich,betroffener Hausbauer

Stuttgart - Eigentlich hatten sich die Bauherren von 25 Häusern in einem Neubaugebiet in Zazenhausen auf einen friedlichen Umzug ins neue Heim gefreut. Inzwischen aber ist nichts mehr übrig von der guten Laune. Das Treiben auf der Baustelle ist nach einem Baustopp, den die Stadt verhängt hat, zum Erliegen gekommen. Stattdessen beschäftigen sich nun die Juristen mit einem Fall, den Markus Vogt, der Sprecher der Stadt Stuttgart, als „in diesem Ausmaß einzigartig“ bezeichnet.

Der Konflikt spielt sich auf verschiedenen Ebenen ab: Zum einen beschuldigen mehrere Bauherren ihre Vertragspartner, die Firma PP Bauconsulting, sie mit falschen Größenangaben über ihr neues Eigenheim getäuscht zu haben. Als das städtische Baurechtsamt einschritt und die Bewilligungsanträge wegen zum Teil deutlicher Überschreitungen der Baugrenze wieder kassierte, soll die Firma ihren Kunden mitgeteilt haben, dass man sich mit dem Baurechtsamt auf eine etwas kleinere Häuslesversion geeinigt habe. In dieser Größenordnung ist dann auch gebaut worden. Das Problem: die Pläne, die tatsächlich beim Baurechtsamt eingereicht wurden, sahen noch kleinere Einheiten vor. Deswegen stehen in Zazenhausen nun Häuser, die laut Stadtsprecher Vogt „zu tief, zu breit und zu hoch sind“.

Erst ruht der Bau, dann muss teilabgerissen werden

Die erste Konsequenz: Baustopp. Die zweite formuliert Vogt so: „Soweit Gebäude mit einer Überschreitung der im Bebauungsplan festgesetzten Baugrenzen errichtet wurden, müssen diese zurückgebaut werden“. Konkret heißt das: Die betroffenen Gebäude, die zum Teil bereits fertig, zum Teil im Rohbau sind, müssen um 80 Zentimeter verkleinert und deswegen in Teilen abgerissen werden. Bei den übrigen Verstößen in Sachen Gebäudehöhe und Flächenausnutzung deutet Vogt Kompromissbereitschaft an. Um eine Befreiung von den Vorschriften prüfen zu können, müssten neue Anträge beim Baurechtsamt eingereicht werden, so der Stadtsprecher.

 
 
Kommentare (6)
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NOV
23
Sonnenschein, 17:47 Uhr

Wo fängt man an und wo hört man auf

Ich möchte diesem Beitrag von heute früh - Zweierei Maß! 100% zu stimmen! Mir ist es genauso gegangen, in meinen Bauplänen hatte sich unabsichtlich ein Fehler eingeschlichen, der Dachvorsprung war sogar nur um 3,5 cm überschritten. Dafür wurde seitens des Baurechtsamtes Stuttgarts direkt eine Geldstrafe erhoben und eine Baugenehmigung erteilt mit teilweiser Ablehnung. Gleiches Recht für Alle, die Gesetze sollten für jeden gleich gelten, wofür haben wir diese!

NOV
23
zaz, 14:57 Uhr

Stadt Stuttgart

Die Familien können nichts dafür, die sind genug geschädigt und bestraft. Die aufgezwungene Planungsgesellschaft muss mit maximaler Härte bestraft werden. Den Leuten hat man eine Version der Pläne vorgelegt und der Behörde eine andere Version.

NOV
23
schneider, 12:47 Uhr

schwarzbau

aber wenn ein Großinvestor einfach ein Geschoß mehr als genehmigt baut und damit den Blick auf den Königsbau verschandelt, passiert nichts!

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