Baumfällarbeiten für Stuttgart 21 Bahn nimmt weitere Hürde
Christine Bilger, 03.02.2012 18:45 Uhr
  Foto: dapd
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Stuttgart - Der Mannheimer Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat am Freitag zwei Eilanträge des Bundes für Umwelt- und Naturschutz (BUND) abgelehnt, mit dem die Organisation die Baumfäll- und Verpflanzungsarbeiten im Schlossgarten stoppen wollte . Das Gericht folgte den Argumenten der Projektgegner nicht, dass die Arbeiten, die nun anstehen, mit dem Bau einer zentralen Grundwasseranlage zusammenhängen. Damit hatte die Organisation in einem ihrer Anträge argumentiert. Die Arbeiten im Bereich des Grundwassermanagements müssen seit Dezember vergangenen Jahres ruhen, weil die Bahn bei der Planänderung zur Zentralisierung der Anlage den BUND nicht beteiligt hatte, um Fragen des Artenschutzes zu klären.

Mit dem zweiten Antrag wollte der BUND erreichen, dass die Baumfällung auch unterbleiben müssen, wenn die Tunnelarbeiten der Anlass sind. Die Organisation war der Ansicht, dass ein neues Verfahren notwendig sei. Das ist laut VGH nicht der Fall. Zudem sei der BUND einbezogen worden, als ihm das Eisenbahn-Bundesamt die Gelegenheit zu einer Stellungnahme zum Artenschutz gab. Damit ist das zweite Hindernis für einen Beginn der Bauarbeiten der Bahn im Park gefallen. In dieser Woche hatte der VGH bereits einen Eilantrag mehrerer Stuttgarter gegen eine Allgemeinverfügung der Stadt abgelehnt, in der ein Aufenthalts- und Betretungsverbot für den Schlossgarten festgelegt ist. Dieser Erlass ist die Grundlage dafür, dass die Stuttgart-21-Gegner, die das Zeltdorf im Bereich der von der Bahn geplanten Baufläche bewohnen, spätestens zum Beginn der Bauarbeiten den Park verlassen müssen. Tun sie dies nicht, so soll die Polizei den Park räumen.

Bahn ist auf die Polizei angewiesen

Da diese beiden Entscheidungen noch ausstanden, hatte die Polizei am Dienstag ihre Einsatzvorbereitung gestoppt. Nach dem ursprünglichen Zeitplan der Bahn sollten die Arbeiten am Montag beginnen. Die Bahn ist aufgrund der zu erwartenden Proteste gegen die Baumfällarbeiten aber auf einen Schutz durch die Polizei angewiesen. Das Polizeipräsidium hatte mitgeteilt, dass keine dafür benötigten zusätzlichen Einsatzkräfte aus dem ganzen Land und aus anderen Bundesländern angefordert werden sollten, bevor über die Eilanträge entschieden sei – auch wenn diese keine aufschiebende Wirkung hatten. Die Pläne für den Einsatz stehen, im Polizeipräsidium setzt man für die Umsetzung etwa zehn Tage an, bis die Kräfte angefordert, in Stuttgart einquartiert und in die Pläne für den Einsatz eingewiesen sind.

Die Gegner versuchen weiterhin zu verhindern, dass die Bäume im Schlossgarten für den umstrittenen Bahnhofsbau weichen müssen. Das Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21 faxte gestern, noch bevor das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim verkündet war, einen weiteren Eilantrag an das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) in Bonn. Dieses Mal argumentierten die Projektgegner nicht wie beim Antrag des Bunds für Umwelt und Naturschutz (BUND) mit dem Artenschutz, sondern mit dem Ergebnis des Schlichtungsverfahrens. Sie fordern, dass die vom Schlichter Heiner Geißler als „Stuttgart 21 plus“ zusammengefassten Verbesserungen des Projekts beim Bau berücksichtigt werden sollen. Dies seien zum Beispiel der Erhalt der gesunden Bäume im Schlossgarten und der Weiterbau des Tiefbahnhofs nur in dem Fall, dass er 30 Prozent mehr Leistung bringe. Der Antrag soll, so ihn das EBA ablehne, an das Stuttgarter Verwaltungsgericht gegeben werden, kündigte Hannes Rockenbauch, Sprecher des Bündnisses, an.

Bei der Bahn wurde die lange erwartete Entscheidung gestern positiv aufgenommen. Das Unternehmen, das in dieser Woche mit dem Abriss des Südflügels des Bahnhofsbaus begonnen hatte, will es noch vor Ende Februar schaffen, die 176 Bäume im Bereich des geplanten Baufelds zu fällen und zu verpflanzen. Das ist nur bis Ende Februar möglich, weil danach die Vegetationsperiode beginnt.

Kommentare (79)
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FEB
07
123, 23:17 Uhr

@ Klartext

Mann, mann Klartextchen. Sie haben von Bau keine Ahnung. Sie schreiben im Bezug auf S21: man kann auch unter Wasser bauen.... Genau und deshalb lieber Klartext baut die Bahn (illegal) auch das teure GWM ( nun sogar ein zweites)und kalkuliert immer wieder neue höhere Grundwasserabpumpungen, weil sie ja den Tiefbahnhof auch unter Wasser bauen kann. Ich glaub bei Ihnen ist was undicht. Es tropft. Das ist ja noch besser als ihre Behauptung, dass es einen Beton gibt, der das Aufquellen von Anhydrit aufhält / aushält. Wieder eine reine Luftnummer von Ihnen. Sie haben von Bau keine Ahnung. Also äußern Sie sich am besten zu S21 nicht mehr. Sie machen sich nur noch lächerlicher!

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FEB
07
phil55, 13:56 Uhr

"technisch möglich" ungleich "wirtschaftlich optimal"

@Klartext, ihre technischen Vorschläge wurden bisher von der Bahn verworfen, da diese Lösungen den "wirtschaftlich optimalen" Rahmen sprengen würden. Auch bei diesem technologischen Mehraufwand würde am Ende auch kein sinnvollerer Bahnhof entstehen. _____________________________________________________________ http://openpetition.de/petition/online/stuttgarter-erklaerung-zur-fortfuehrung-des-widerstandes-gegen-stuttgart-21

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FEB
06
Klartext, 18:00 Uhr

Scrabble

Sie scheinen nicht zu wissen: 1. Man kann die Sektionen, in denen man arbeitet, kleiner machen. 2. Man kann auch unter Wasser bauen (siehe Berlin).

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