Die Baumfällarbeiten für Stuttgart 21 werden von der Staatsanwaltschaft und der EU untersucht.

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Andreas Müller (mül)
Stuttgart - Die Baumfällarbeiten am 1. Oktober im Schlossgarten waren nach Ansicht des Bundes für Umwelt und Naturschutz (BUND) ein "geplanter Rechtsbruch unter Beteiligung von Landesbehörden". Darin sieht sich der Ökoverband und ein von ihm beauftragter Jurist nach der Einsicht in Verfahrensakten bestätigt. Weil Bahn und Land die Aktion unbedingt durchziehen wollten, hätten sie "alle rechtlichen Hindernisse ignoriert und das Wissen ihrer eigenen Behörden übergangen", sagte der BUND-Landesgeschäftsführer Berthold Frieß vor Journalisten.

Hintergrund des Vorwurfs sind seit Jahren bekannte artenschutzrechtliche Probleme im Umgang mit dem seltenen Juchtenkäfer, die bis zum 30. September nicht geklärt waren (die StZ berichtete). Erst am Tag des umstrittenen Polizeieinsatzes wurden sie unter höchstem Zeitdruck erörtert und angeblich gelöst. Das Eisenbahnbundesamt (EBA) hatte die DB Projektbau am Nachmittag ultimativ ermahnt, das ausstehende Artenschutzkonzept für den Juchtenkäfer vorzulegen. Vorher dürfe sie "mit den Baumfällarbeiten nicht beginnen".

Sogar der Polizeichef ist irritiert


Das durch die Parkschützer öffentlich gewordene Schreiben löste hektische Besprechungen zwischen Bahn, EBA, Regierungspräsidium und dem Umwelt- und Verkehrsministerium aus. Am Abend wurden die Probleme dann für ausgeräumt erklärt. Wenige Stunden vor Beginn der Fällarbeiten fragte sogar der Polizeipräsident Siegfried Stumpf irritiert im Ministerium von Tanja Gönner (CDU) nach. Von deren Amtschef bekam er laut einem Sprecher etwa um 22.30 Uhr die Auskunft, es gebe keine rechtlichen Probleme mehr. Gleichzeitig konnte das Verwaltungsgericht Stuttgart nicht über einen Eilantrag des BUND, der die Fällaktion stoppen wollte, entscheiden. Der Grund: ihm seien nicht alle relevanten Tatsachen, vor allem nicht das EBA-Schreiben, bekannt gewesen. Sonst hätte man "dem Eilantrag mit hoher Wahrscheinlichkeit noch vor dem Beginn der Baumfällarbeiten in der Sache stattgegeben", hieß es in einem Beschluss des Gerichts.

Ministerin Gönner ließ einen Sprecher erklären, es stimme nicht, dass das Land bereits im Vorfeld der Fällarbeiten über Verstöße gegen naturschutzrechtliche Vorgaben informiert gewesen sei. Zuständig fürs Einhalten der Planvorgaben sei zudem allein das Eisenbahnbundesamt. Laut BUND gab es in Sachen Juchtenkäfer jedoch schon Monate vorher Korrespondenz mit dem Regierungspräsidium Stuttgart.

Gönner weist die Vorwürfe zurück


Die Staatsanwaltschaft Stuttgart ermittelt in diese Zusammenhang gegen nicht näher bezeichnete "Verantwortliche" wegen möglicher Verstöße gegen das Bundesnaturschutzgesetz. Dies bestätigte eine Sprecherin der StZ. Auslöser seien mehrere Strafanzeigen. Dem Vernehmen nach richtet sich das Verfahren gegen Zuständige der DB-Projektbau. Geprüft werde ein besonders schwerwiegender Verstoß, weil es sich beim Juchtenkäfer um eine streng geschützte Art handele, sagte die Behördensprecherin. Der Strafrahmen reiche von einer Geldstrafe bis zu fünf Jahren Haft.

Wie der BUND bei der Akteneinsicht erfuhr, beschäftigt die Fällaktion auch die EU-Kommission. Diese habe bei der Bundesregierung eine Stellungnahme wegen einer Verletzung des europäischen Artenschutzrechtes angefordert. Ihre Fragen seien an das Land weitergeleitet worden, das sich damit "schwertun" werde.