Die Folgen für das Gesamtprojekt Rosensteintunnel sind noch nicht absehbar – ganz zu schweigen vom Risiko eines jeden Gerichtsverfahrens. Das erscheint freilich angesichts der aufgerufenen Summen vertretbar, meint Redakteur Thomas Braun.

Stuttgart - Die von der Stadt angestrebte Kündigung des Vertrages mit dem Baukonzern Wolff & Müller ist ein Paukenschlag. Lange schon hatte man im Stuttgarter Rathaus das Gefühl, die den Bau der B-10-B-14-Verbindung ausführende Unternehmenstochter Ingenieurbau tanze den politisch Verantwortlichen mit immer neuen Forderungen auf der Nase herum und wolle sich an dem Tunnelprojekt gesundstoßen. Der Eindruck drängt sich auf, wenn wegen jeder provisorischen Fahrradrampe gleich horrende Zusatznachträge verlangt werden. Dass die Nachforderungen in toto jetzt aber sogar die Höhe des Auftragsvolumens überschreiten, hat bei der Rathausspitze und der Stadt den Geduldsfaden reißen lassen.

 

Besser ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende – so lautet nun die Devise der Stadt. Doch die Folgen für das Gesamtprojekt Rosensteintunnel sind noch nicht absehbar – ganz zu schweigen vom Risiko eines jeden Gerichtsverfahrens. Das erscheint freilich angesichts der aufgerufenen Summen vertretbar. Selbst wenn die Stadt vor Gericht zur Zahlung von Schadenersatz verurteilt würde und zudem ein Teil der Nachforderungen berechtigt sein sollte, käme man im Vergleich zu dem von Wolff & Müller geltend gemachten Nachschlag noch mit einem blauen Auge für den Stadthaushalt davon.

Für die Autofahrer und baustellengeplagten Stuttgarter lässt die Eskalation nichts Gutes erwarten: Selbst wenn der Rosensteintunnel wie geplant Anfang 2019 in Betrieb ginge – das Leuze-Knie dürfte frühestens 2021 befahrbar sein.