Wende im Rechtsstreit um die Hochschule Ludwigsburg: die in erster Instanz noch siegreiche Ex-Rektorin Claudia Stöckle verliert vor dem Verwaltungsgerichtshof. Nun kann der vor Monaten gewählte Nachfolger doch eingesetzt werden.

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Andreas Müller (mül)

Stuttgart - Im Rechtsstreit um die Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen in Ludwigsburg hat Wissenschaftsministerin Theresia Bauer (Grüne) kurz vor der Landtagswahl einen wichtigen Erfolg erzielt. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg in Mannheim hat ihrer Beschwerde stattgegeben und Eilanträge der abgesetzten Rektorin Claudia Stöckle abgewiesen. Damit änderte er eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart, das Stöckle in zwei zentralen Punkten gefolgt war. Nun ist der Weg frei für die Ernennung des bereits vor Monaten gewählten neuen Rektors, Wolfgang Ernst von der Hochschule Heilbronn.

 

Stöckle war vor einem Jahr nach einer schweren Führungskrise gegen ihren Willen abgelöst worden. Sie klagt dagegen vor dem Verwaltungsgericht. In dem dem Hauptverfahren vorgeschalteten Verfahren um einstweiligen Rechtsschutz war sie zunächst erfolgreich gewesen. Das Gericht stellte die aufschiebende Wirkung ihrer Klage wieder her und untersagte dem Land, den Nachfolger einzusetzen. Begründet wurde dies unter anderem damit, die Beschlüsse der Hochschulgremien seien rechtswidrig gewesen, weil diese überwiegend nicht öffentlich getagt hätten.

Richter: auf Schuld kommt es nicht an

Der VGH kommt nun zum gegenteiligen Ergebnis und gibt Bauer vorläufig Recht. Die Voraussetzungen für die Ablösung der Rektorin seien „aller Voraussicht nach erfüllt“, deren Einwände griffen nicht durch. Insbesondere hätten die Gremien nicht den Grundsatz der Öffentlichkeit verletzt. Die der – öffentlichen – Abstimmung vorausgehende Beratung habe nicht öffentlich stattfinden müssen, da in hohem Maße Persönlichkeitsrechte und die Vertraulichkeit interner Vorgänge zu beachten gewesen seien. Zudem bestünden keine Zweifel an dem für die Ablösung Stöckles notwendigen „wichtigen Grund“. Es habe keine andere Möglichkeit gegeben, die Spannungen an der Hochschule zu beenden. „Auf die Verschuldensfrage kommt es nicht entscheidend an“, teilte der VGH mit.

Das Wissenschaftsministerium zeigte sich erfreut über die „wichtige Weichenstellung“. Der VGH habe dem Land „vollumfänglich Recht“ gegeben, hieß es in einer Erklärung. Man werde die Beschlüsse nun sorgfältig analysieren und über das weitere Vorgehen entscheiden. Der neue Rektor könne jetzt ernannt werden. Stöckle äußerte dagegen auf Anfrage ihr Unverständnis und sprach von einer „rein politischen Entscheidung“. Sie ließ zunächst offen, ob sie ihre Klagen in der Hauptsache aufrechterhält.