Das Stadtplanungsamt hat im Bezirksbeirat Möhringen über den neuen Bebauungsplan informiert, der das Ansiedeln von Vergnügungsstätten regelt. In Möhringen sollen diese künftig nicht mehr erlaubt sein.

Möhringen - Vor einigen Jahren sind vielerorts Spielhallen und Wettbüros geradezu aus dem Boden geschossen. Eine Entwicklung, die nicht nur vielen Bürgern missfiel, sondern auch der Stadt Stuttgart. Die Verwaltung hat eine Vergnügungsstättenkonzeption aufgelegt, um den Wildwuchs dieser und ähnlicher Etablissements einzugrenzen. „Denn durch sie wurden andere Nutzungen verdrängt und es gab Trading-Down-Effekte, was bedeutet, dass die Umgebung negativ in Mitleidenschaft gezogen wird“, sagte Jan Ferenz vom Stadtplanungsamt. Er war gemeinsam mit Michael Hausiel in die Sitzung des Möhringer Bezirksbeirats gekommen, um über das Thema zu berichten.

 

Rund zwei Jahre nach dem Aufstellungsbeschluss für einen neuen Bebauungsplan für Möhringen, der die Ansiedlung künftig regelt und dem die Vergnügungsstättenkonzeption als Grundlage dient, ist die Verwaltung so weit, diesen öffentlich auszulegen. „Ganz ausschließen kann man solche Einrichtungen nicht. Es galt also zu schauen, wie man diese steuern kann“, sagte Ferenz. Zugrunde gelegt wurde das städtische Einzelhandelskonzept, das Zentren mit verschiedenen Kategorien festlegt. Die Stadtmitte ist beispielsweise ein A-Zentrum, Vaihingen hat ein C-Zentrum, im Stadtbezirk Möhringen gibt es lediglich ein D-Zentrum in der Ortsmitte Möhringens sowie einige E-Zentren. „Erlaubt sind Vergnügungsstätten künftig nur noch in A-, B-, und C-Zentren, wo sie auf eine robuste Konkurrenz treffen. In allen anderen sind sie ausgeschlossen“, sagte er.

Wechselt der Eigentümer, braucht es eine neue Konzession

Für vier bestehende Spielhallen und die Spielbank im SI-Centrum gilt allerdings ein erweiterter Bestandsschutz, wie der Stadtplaner erläuterte. Soll heißen, diese dürfen bleiben, sich allerdings nicht erweitern. Sollte es zu einem Eigentümerwechsel kommen, muss nach dem Landesglücksspielgesetz eine neue Konzession beantragt werden – die aufgrund des dann geltenden neuen Bebauungsplanes aber nicht mehr genehmigt werden wird. Unter das Verbot fallen Spielhallen, Wettbüros, Bordelle und bordellartige Betriebe. Tanzlokale seien ein Sonderfall, sagte Ferenz, da man in der Regel von diesen kaum negative Auswirkungen erwarte. „In Kerngebieten, die geeignet sind, werden diese zugelassen.“ Das ist im Möhringer Ortskern der Fall. Für Diskotheken gilt dies wegen des Lärms jedoch nicht.

Dieter Bernhardt (SPD) äußerte Zustimmung: „Wir sind auf einem sehr guten Weg, das Problem in den Griff zu bekommen“, sagte er. Rüdiger Reinboth (Grüne) schloss sich an: „Wir stimmen diesem Bebauungsplan voll umfänglich zu. Es ist ein gutes Instrument, um die negativen Entwicklungen vom Stadtbezirk fernzuhalten.“ Seine Fraktionskollegin Monika Herrmann-Lobreyer bat darum, bei anstehenden Betreiberwechseln in den Spielhallen frühzeitig informiert zu werden. „Die Zuständigkeit liegt beim Amt für öffentliche Ordnung“, sagte Michael Hausiel. Erst bei einem neuen Antrag werde man darauf aufmerksam. Er verwies auf das Landesglücksspielgesetz, nach dem vom 1. Juli 2017 an alle Spielhallen, die noch nach alter Gewerbeordnung genehmigt worden waren, eine neue Erlaubnis benötigen. Christian Brugger-Burg (Piraten) fragte nach der Regelung für Erotikbetriebe: „Ist die einzelne Prostituierte schon ein Bordell?“ Wohnungsprostitution sei leider schwer zu fassen, sagte Ferenz. In Möhringen sei ihnen nichts bekannt, fügte Hausiel an.

Die Bezirksbeiräte votierten einstimmig für die Auslegung des neuen Bebauungsplans. Am 28. Juli wird der gemeinderätliche Ausschuss für Umwelt- und Technik aller Voraussicht nach sein Okay geben. Im Anschluss wird er öffentlich ausgelegt.