In Berlin hat eine Spezialeinheit der Polizei ein vermeintliches Mitglied der Terrormiliz "Islamischer Staat" festgenommen. Bei dem Mann soll es sich um einen 30-Jährigen mit türkischem Pass handeln.

In Berlin hat eine Spezialeinheit der Polizei ein vermeintliches Mitglied der Terrormiliz "Islamischer Staat" festgenommen. Bei dem Mann soll es sich um einen 30-Jährigen mit türkischem Pass handeln.

 

Berlin - Ein mutmaßlicher Kämpfer der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) ist nach seiner Rückkehr aus Syrien in Berlin verhaftet worden. Der 40-Jährige mit türkischem Pass wurde bereits am Freitag gefasst, wie am Montag ein Sprecher der Staatsanwaltschaft berichtete. Der Präsident des Bundeskriminalamts (BKA), Jörg Ziercke, sagte im Innenausschuss des Bundestags, der Verdächtige sei Anfang 2014 ausgereist und nach acht Monaten zurückgekehrt. Von ihm gebe es Fotos, die ihn mit einer Waffe vor der Fahne der Dschihadisten-Gruppe IS zeigen.

Die Staatsanwaltschaft legt dem 40-Jährigen die Vorbereitung einer schweren, staatsgefährdenden Gewalttat im Ausland zur Last. Von kriminellen oder terroristischen Plänen in Deutschland war zunächst nicht die Rede.

Der Mann soll in Syrien ausgebildet worden sein

Zuvor hatte die „Bild“-Zeitung über den Fall berichtet. Der Mann soll demnach in Syrien an Waffen ausgebildet worden sein. Daher wurde er mit Haftbefehl gesucht. Nach dem Bericht wird geprüft, ob der Generalbundesanwalt in Karlsruhe die Ermittlungen an sich zieht.

Verfassungsschutz und Polizei gehen davon aus, dass in den vergangenen Jahren mehr als 400 Männer Deutschland in Richtung Syrien und Irak verlassen haben, um dort für islamistische Gruppen zu kämpfen. Etwa 130 dieser Männer sind nach Deutschland zurückgekehrt, bei 25 gibt es konkrete Hinweise auf Kampferfahrung.

Fast ausnahmslos ist die Radikalisierung mit Kontakten zum Salafismus verbunden. Über 6000 Leute werden dieser besonders konservativen islamistischen Szene in Deutschland zugeordnet, die kompromisslos auf eine „islamische Ordnung“ mit der Alleingültigkeit islamischen Rechts („Scharia“) setzt.