Das Landgericht Bonn hat der EnBW-Klage wegen des Atomausstiegs eine Abfuhr erteilt. Das lässt die Umweltministerin und ihren Staatssekretär auch für die Verfassungsklagen in der Sache Hoffnung schöpfen.

Politik/Baden-Württemberg : Bärbel Krauß (luß)

Berlin - Mit Genugtuung haben Bundesumweltministerin Barbara Hendricks und ihr Staatssekretär Jochen Flasbarth in Berlin auf das abschlägige Urteil des Bonner Landgerichts zur Schadenersatzklage von EnBW reagiert. Beide sehen darin einen Beleg dafür, dass auch die Aussichten für die Atomausstiegsklagen der Kernkraftwerksbetreiber vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe „nicht toll sind“, so Flasbarth. Auch Ministerin Hendricks bekräftigte, nach der mündlichen Verhandlung des höchsten Gerichts sei sie „relativ zuversichtlich“.

 

Ministerium ruft Unternehmen zu Verzicht auf Klagen auf

Staatssekretär Flasbarth schlug in einer Fachkonferenz des Umweltministeriums in Berlin zudem einen Bogen zu den aktuellen Bemühungen, die Finanzierung von Rückbau und Endlagerung auf sichere Beine zu stellen. Indirekt forderte Flasbarth die Energiekonzerne Eon, RWE, Vattenfall und EnBW dazu auf, ihre Schadenersatzklagen zurückzuziehen. „Für mich ist unvorstellbar, dass der Staat sich auf eine Haftungsbegrenzung einlässt und die Unternehmen gleichzeitig klagen“, betonte er.

Wie berichtet haben die AKW-Betreiber Rückstellungen von knapp 39 Milliarden Euro gebildet, um die Kosten für Endlagerung und Rückbau zu finanzieren. Experten gehen aber aktuell bereits von Kosten in Höhe von 47 Milliarden Euro aus; die Tendenz ist weiter steigend. Da bei den vier Energieversorgern nach dem Atomausstieg die Ertragslage eingebrochen ist, ist die langfristige Sicherheit der Rücklagen fraglich geworden. Eine Kommission unter Leitung von Ex-Umweltminister Jürgen Trittin soll eine Lösung vorbereiten, die sowohl die Finanzierung der Ausstiegskosten als auch das Überleben der Unternehmen sicherstellt. Trittin betonte, dass er ein gesellschaftliches Interesse am Überleben der vier Unternehmen sieht, damit sie in der Lage sind, für das Verursacherprinzip geradezustehen. Der Abschluss der Trittin-Kommission hat sich mehrfach verzögert. Nächste Woche ist die nächste Sitzung geplant; ob dann ein Ergebnis erreicht wird, ist offen. Mit Blick auf die Zeit mahnt Trittin: „Wir müssen jetzt mit der Gesetzgebung beginnen. Sonst gibt es erst 2018/19 wieder ein Fenster der Gelegenheit.“