Ein Beschluss des Amtsgerichts Bad Hersfeld verstört die Whatsapp-Gemeinde im Netz. Von möglichen Abmahnwellen, die auf Nutzer des Messenger-Dienstes zukommen, ist die Rede. Ist das wirklich so?

Politik/ Baden-Württemberg: Christian Gottschalk (cgo)

Bad Hersfeld - In Zeiten von amerikanischen Präsidenten, die im Viertelstundentakt ihre Befindlichkeiten auf 140 Zeichen in die Welt posaunen, in Zeiten von Gefällt-Mir-Button und „Teile“-Funktionen, in diesen Zeiten kommen manchmal Dinge ans Tageslicht, die früher in tiefen Schubladen den langsamen Tod des Vergessens gestorben wären. Manchmal ist das gut. Manchmal sorgt es für Verwirrung.

 

Der Beschluss des Amtsgerichtes Bad Hersfeld gehört sicherlich in die zweite Kategorie. Wie ein Lauffeuer hat sich am Dienstag verbreitet, was ein Familienrichter in der hessischen Kleinstadt entschieden hat: Dass eine Mutter verpflichtet ist, von allen im Smartphone ihres elfjährigen Sohnes gespeicherten Kontakten die schriftliche Einwilligung einzuholen. Zwei Monate hat sie dafür Zeit. Grund dafür ist, dass der Junge den Messenger-Dienst Whatsapp nutzt. Whatsapp verlangt den automatischen Abgleich von Daten aus dem Kontaktverzeichnis. Ohne schriftliche Einwilligung der Kontakte sei das illegal, sagt der Familienrichter.

Die Entscheidung hat keine allgemein bindende Wirkung

Es hat nicht lange gedauert, und in der virtuellen Welt sind Schlagzeilen entstanden, die suggerieren, allen Whatsapp-Nutzern drohe nun eine Abmahnung. Von Abmahnwelle ist sogar die Rede, wenn auch mit Fragezeichen versehen. Das ist eine ziemliche Überzeichnung dessen, was da geschehen ist. Das Amtsgericht Bad Hersfeld ist eine ehrenwerte Einrichtung. Aber es hat einen Einzelfall entschieden. Gegen den ist zwar kein reguläres Rechtsmittel vorgesehen, weil der Beschluss im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes entschieden wurde. Ob der Richter in der Hauptsache oder einer dann möglichen Revision die Angelegenheit auch so sieht, ist offen.

Allerdings: Der Familienrichter in Bad Hersfeld hat sich Mühe gegeben. Der Beschluss ist 25 Seiten lang. In den 30 Jahren ihrer Tätigkeit sei ihr eine so ausführliche Begründung noch nie untergekommen, sagt Michaela Kilian-Bock, die Direktorin des Bad Hersfelder Amtsgerichtes. Sie sagt, dass der „junge Kollege“ die Entscheidung in die hessische Landesrechtssprechungsdatenbank eingestellt habe, ohne davor Bescheid zu geben. Das sei zwar „übliches Vorgehen“, bei solch einer sensiblen Angelegenheit wäre es aber vielleicht ganz gut gewesen, den „Rat erfahrener Kollegen einzuholen“. So viele Medienanfragen wie am Dienstag hatte das Amtsgericht Bad Hersfeld jedenfalls schon lange nicht mehr.

Der Richter nutzt eine Hintertür

An der Entscheidung selber, an der richterlichen Unabhängigkeit ihres Kollegen, will die Amtsgerichtsdirektorin auf keinen Fall rütteln. Zumal der Richter, davon zeugt die Begründung des Beschlusses, kein Schreibmaschinen nutzender Technikverweigerer ist. Im Gegenteil, der Mann hat Ahnung. Er hat den Streit über Umgangszeiten mit dem gemeinsamen Sohn, den ein geschiedenes Paar austrägt, dafür genutzt, um auf Dinge aufmerksam zu machen, für die eigentlich nicht das Amtsgericht in Bad Hersfeld, sondern der Gesetzgeber in Berlin zuständig ist.

Dass Whatsapp qua Nutzungsbedingungen Zugang zu allen Kontakten im Telefon fordert, auch zu den Nummern von Leuten, die den Messenger-Dienst gar nicht kennen, das ist in der Tat ein Zustand, der einer kritischen Überprüfung wert wäre. Vielleicht ist es dem „jungen Kollegen“ aus Bad Hersfeld ja gelungen, diese anzustoßen.