Die Landesregierung will das Anti-Terror-Paket am Mittwoch beschließen. Es soll Anschläge verhindern. Doch was steckt im Detail im Sicherheitspaket?

Stuttgart - Der Landtag will am Mittwoch ein Anti-Terror-Paket der grün-schwarzen Landesregierung beschließen. Es soll helfen, die Vorbereitung von Anschlägen früh zu erkennen und zu verhindern. Was ist künftig im Südwesten möglich – und was nicht?

 

Explosivmittel

Das Spezialeinsatzkommando (SEK) der Polizei können künftig Explosivmittel wie Handgranaten einsetzen können, um den Weg zu Terroristen frei zu sprengen, die sich verschanzen. Hintergrund sind die Erfahrungen mit den Terroristen, die sich 2015 im Pariser Club Bataclan verbarrikadiert hatten. Die Explosivmittel dürfen allerdings nicht gegen Menschenmengen eingesetzt werden, da Unbeteiligte dabei nicht zu Schaden kommen sollen.

Intelligente Videoüberwachung

Sie soll an Kriminalitätsschwerpunkten eingesetzt werden können. Dabei geht es um Systeme, die selbstständig Alarm schlagen, wenn zum Beispiel ein Gepäckstück länger nicht bewegt wird. Damit müssten Polizisten nicht ständig das Geschehen am Bildschirm verfolgen. Hiermit betritt Baden-Württemberg Neuland: Eine Software für diese Form der Videoüberwachung ist noch in der Entwicklung. Geplant ist ein Pilotversuch in Mannheim.

Über das Videosystem soll nach dem Willen der Grünen keine Identifizierung von Menschen über biometrische Merkmale möglich sein. Gegner des Projektes in Mannheim argumentierten zuletzt, dass das Geld für Videoüberwachung besser in Sozialarbeiter investiert werden solle.

Präventive Telekommunikationsüberwachung

Hier geht es um das Abhören von Telefongesprächen und das Abfangen von SMS – insbesondere auch dann, wenn sie über internetbasierte Anwendungen und verschlüsselt geschickt werden (Quellen-TKÜ). Möglich sein soll die Überwachung zur Abwehr konkreter Gefahren, die von Terror und schwerster Kriminalität ausgehen – und etwa nicht bei einfacher Körperverletzung. Ein Richter muss die Telekommunikationsüberwachung zuvor anordnen oder bei Eilsachen spätestens nach drei Tagen bestätigen.

Quellen-TKÜ

Für die Quellen-TKÜ (Quellen-Telekommunikationsüberwachung) müssen die Beamten an die Quelle gehen und dazu einen Trojaner etwa auf ein Smartphone spielen, von dem die Kommunikation ausgeht. Betroffen ist die laufende Kommunikation. Die Grünen pochen darauf, dass nur Trojaner eingesetzt werden dürfen, die nicht gleichzeitig die hochumstrittene Online-Durchsuchung ermöglichen. Fraglich aber, ob es so eine Software gibt, die zwischen den beiden Maßnahmen unterscheiden kann.

Online-Durchsuchung

Dieses Instrument wird es im Südwesten erst einmal nicht geben, da die Grünen dagegen sind. Es handelt sich um das heimliche Durchsuchen ganzer Festplatten eines Computers - zuvor ist dazu ebenfalls die Installation spezieller Software über Trojaner nötig. Die Grünen sehen den Kernbereich der persönlichen Lebensgestaltung tangiert. Denn viele Menschen speichern auch private Daten wie Fotos oder Tagebücher auf ihren Rechnern. Teile der CDU hoffen, die Online-Durchsuchung später durchsetzen zu können.

Vorratsdatenspeicherung

Die CDU wollte die Vorratsdatenspeicherung nutzen, für die es im Bund bereits eine Gesetzesgrundlage gibt. Dabei geht es um die anlasslose Speicherung von Verbindungsdaten in der Telekommunikation, um zu sehen, wer wann und wie lange mit wem kommuniziert hat. Die Grünen lehnten das aber ab, weil das Thema auch noch beim Bundesverfassungsgericht anhängig ist.

Fußfesseln

Islamistische Gefährder sollen präventiv mit einer elektronischen Fußfessel kontrolliert werden können.