Regelmäßig knöpft sich Agrarminister Hauk die Tierschutz-Organisation Peta vor. Die Aussage, deren Funktionäre verdienten sechsstellig, darf er vorerst nicht mehr wiederholen. So hat es ihm das Landgericht Hamburg auferlegt.

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Andreas Müller (mül)

Stuttgart - Die Tierschutzorganisation Peta hat im Streit mit Landwirtschaftsminister Peter Hauk (CDU) einen Erfolg vor Gericht erzielt. Hauk darf vorerst nicht mehr behaupten, dass Funktionäre von Peta und ähnlichen Organisationen ein sechsstelliges Einkommen bezögen. Andernfalls drohen ihm ein Ordnungsgeld von bis zu 250 000 Euro oder Ordnungshaft. Eine entsprechende einstweilige Verfügung hat das Landgericht Hamburg jetzt auf Antrag von Peta Deutschland mit Sitz in Stuttgart erlassen. Zuvor hatte sich der Minister geweigert, eine Erklärung abzugeben, wonach er die Äußerungen fortan unterlasse. Gegen den Beschluss, der aus Gründen der Dringlichkeit ohne mündliche Verhandlung erging, kann er innerhalb von sechs Monaten Beschwerde einlegen.

 

Hintergrund des Rechtsstreites sind Äußerungen von Hauk beim Kreisbauerntag in Ehningen. Dort, aber auch bei anderen Auftritten hatte er sich kritisch über Nichtregierungsorganisationen wie Peta, Greenpeace oder Foodwatch geäußert. „Wer in Schweinemastbetriebe einbricht, begeht eine kriminelle Handlung“, sagte er nach Medienberichten. Mit aufsehenerregenden Aktionen machten die Tierschützer auf sich aufmerksam und förderten damit die Spendenbereitschaft ihrer Mitglieder. „Die Einkommen dieser Vorsitzenden liegen im sechsstelligen Bereich“, wurde er zitiert. „Die machen den Reibach und haben ein sechsstelliges Einkommen, wovon Landwirte nur träumen können“, sagte er laut Medienberichten. „Solche Organisationen müssen bloßgestellt werden.“

Tierschützer sehen sich verleumdet

Auch beim Kreisbauerntag in Heidenheim kritisierte er nach einem Bericht des Bauernverbandes, für die schwindende Akzeptanz von Tierhaltern seien Verbände wie Peta oder Foodwatch verantwortlich. Nach dem Atomausstieg widmeten sich diese nun der Ernährung und schürten Ängste in der Bevölkerung. Auch in Heidenheim soll Hauk gesagt haben, die Vorstände und Geschäftsführer bezögen Gehälter im sechsstelligen Bereich. Diese Behauptung des CDU-Politikers sei unwahr, argumentierte Peta in seinem Antrag ans Landgericht Hamburg. Die Vorsitzenden erhielten „nicht annähernd ein Einkommen im sechsstelligen Bereich“. Dafür bleibe Hauk auch jeden Beleg schuldig. Seine Attacke überschreite die Schwelle zur unzulässigen Schmähkritik. Er wolle den Eindruck erwecken, dass die Peta-Funktionäre „rein aus finanzieller Habgier ihre Tätigkeit ausüben und es ihnen nicht etwa um die Belange des Tierschutzes gehe“.

Damit überzeugten sie offenbar das Landgericht, das dem Minister auch die Kosten des Rechtsstreits auferlegte. Über den Hamburger Beschluss war Hauk offenbar noch nicht offiziell informiert. Auch in Stuttgart beschäftigt der Streit die Justiz.

Rechtsstreit um offizielle Anerkennung

Eine Sprecherin sagte, der Minister stehe zu seinen Äußerungen. Er habe aber von „bis zu sechsstelligen“ Einkommen bei den Funktionären mehrerer Organisationen gesprochen. Wer konkret sechsstellig verdienen soll, ließ sie offen. Man habe Peta gebeten, die Finanzen offenzulegen, sagte die Sprecherin; dies sei aber nicht erfolgt.

Peta ist ein als gemeinnützig anerkannter Verein und finanziert sich nach eigenen Angaben über Spenden von Fördermitgliedern; mehr als 88 Prozent des jährlichen Budgets flössen direkt in Programme gegen Tierelend und zur Rettung von Tierleben. Mit dem Agrarministerium führen die Tierschützer derzeit auch einen Rechtsstreit vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart. Dort klagen sie dagegen, dass Peta vom Land nicht als anerkannte Tierschutzorganisation zugelassen wurde und damit auch kein Verbandsklagerecht erhielt.

Hauk hatte Ende 2016 drei Organisationen anerkannt: den Landestierschutzverband, den Verein Menschen für Tierrechte und den Bund gegen Missbrauch der Tiere. Der Antrag von Peta wurde abgelehnt. Ein Sprecher begründete dies damit, dass nicht alle Voraussetzungen erfüllt seien. Er verwies auf Vorgaben im einschlägigen Gesetz, wonach jeder Mitglied mit vollem Stimmrecht werden können müsse; Tausende Fördermitglieder von Peta gelten da nicht.

Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht

Die Sprecherin Hauks wies den Eindruck zurück, dass Peta aus politischen Gründen nicht anerkannt werden solle. Das Verfahren sei bereits 2015 unter dem früheren Grünen-Minister Alexander Bonde angelaufen; man habe den Vorschlag der Fachabteilung unverändert übernommen.

Allerdings gab es Überlegungen, die Anerkennung von Peta im Zuge der Durchführungsordnung zu dem Gesetz doch noch zu ermöglichen. Peta sei fraglos kampagnenfähig und effizient und könne dem Verbandsklagerecht zusätzliches Gewicht verschaffen, hieß es in Grünen-nahen Kreisen; davon könnten auch die anderen Tierschutzorganisationen profitieren. Über die Klage von Peta wird das Verwaltungsgericht am 30. März verhandeln, wie eine Sprecherin bestätigte.