Grün-Rot setzt die Gehaltserhöhung für die Angestellten vollumfänglich für die Beamten um – aber verzögert. Nur Beschäftigte der Gruppen bis A9 bekommen sofort mehr. In A10 und A11 Eingestufte müssen vier, noch höher angesiedelte Beamten acht Monate warten.

Stuttgart - Inhaltsgleich schon, aber nicht zeitgleich – so wird das Ergebnis der Gehaltsverhandlungen für die Tarifbeschäftigten auf die Landesbeamten übertragen. Sie erhalten zwar die gleiche Erhöhung ihrer Bezüge, allerdings teilweise zeitlich verzögert. Grün-Rot greift damit zum zweiten Mal zu diesem Instrument, um die Auswirkungen auf den Landesetat etwas abzumildern. In der Runde 2013/14 mussten die Beamten schon einmal länger auf ihre Gehaltserhöhung warten, damals sogar noch länger als dieses Mal.

 

Gar nicht warten müssen freilich die Beschäftigten der niedrigen Besoldungsgruppen bis A 9, die Anwärter und die entsprechend eingestuften Pensionäre. Sie bekommen wie die Tarifbeschäftigten rückwirkend zum März 2,1 Prozent mehr Geld und im März 2016 noch einmal 2,3 Prozent mehr, mindestens aber 75 Euro. Das sind freilich nur etwa 18,5 Prozent der aktiven und ehemaligen Landesbeamten.

Auch die zweite Gruppe ist nicht groß: die in den Besoldungsgruppen A 10 und A 11 eingestuften Bediensteten bekommen ihren Aufschlag vier Monate verzögert. Das sind rund zehn Prozent der Beamten.

Gehaltserhöhung im Dezember

Die besser verdienenden Bediensteten der noch höheren Besoldungsgruppen bekommen erst im Dezember, acht Monate verzögert, ihre Gehaltserhöhung. Das sind mehr als 71 Prozent der aktuellen oder ehemaligen Bediensteten. Das erklärt, warum der Haushalt in diesem Jahr wegen der Besoldungserhöhung „nur“ mit 27 Millionen Euro mehr belastet wird als bis jetzt geplant. Im nächsten Jahr werden es Berechnungen des Finanzministeriums zufolge dann 70 Millionen Euro über Plan sein.

In die Besoldungsgruppe A 10 fallen zum Beispiel Oberinspektoren oder Polizeioberkommissare. Der aktuellen Gehaltstabelle zufolge kann man in dieser Gruppe maximal 3527,27 Euro Grundgehalt bekommen. Mögliche Familienzuschläge oder Amtszulagen gehen extra. Das kann sich läppern, ein verheirateter Beamter mit zwei Kindern erhält zum Beispiel 361,56 Euro monatlich Familienzuschlag.

Die Besoldungsgruppen im Land beginnen bei A 5, dort finden sich etwa Justizvollstreckungsassistenten oder Polizeiwachtmeister, ihr Grundgehalt: 1986,31 im Monat. Die Erhöhung bringt rückwirkend zum März 41 Euro mehr, von März 2016wären es noch mal knapp 47 Euro; wegen des Mindestbetrages sind es 75 Euro.

Auch die Ministermüssen warten

Die achtmonatige Wartezeit betrifft Amtsräte, Polizeihauptkommissare oder Konrektoren (A 12) aufsteigend bis zu Abteilungsdirektoren, Studiendirektoren oder Landeskonservatoren (A 16), aber auch Landesminister (B 11) und Universitätsprofessoren (bisher C 4).

Ein altgedienter Polizeihauptkommissar erhält von Dezember an knapp 83 Euro mehr; ein Jahr später noch einmal knapp 92 Euro mehr. Beim Universitätsprofessor sind es 159 und im zweiten Schritt 178 Euro mehr. Die Landesminister warten auf einen Zuschlag von 265 Euro im Monat; ein Jahr später gibt es noch mal 297 Euro drauf.

Die Enttäuschung in der Beamtenschaft ist groß. Sie können darauf verweisen, dass andere Bundesländer anders vorgehen. So werden zum Beispiel Bayern, Hamburg, Rheinland-Pfalz und Sachsen das Tarifergebnis zeit- und inhaltsgleich übernehmen. Allerdings könnte man die Protestierenden daran erinnern, dass für ihre Kollegen – nicht nur – in diesen Ländern niedrigere Euro-Beträge in den Gehaltstabellen stehen. Sie stellen sich nach einer Erhöhung also immer noch nicht so gut wie die baden-württembergischen Beamten, und auch die jeweiligen Haushalte werden geringer belastet.

Sozialere Tarife anderswo

Im Hamburg zum Beispiel verdient man auf der höchsten Stufe in A 16 etwa 240 Euro weniger als in Baden-Württemberg, in Rheinland-Pfalz 320 Euro, in Sachsen gibt es diese Gruppe gar nicht, in Bayern gibt es nicht so viele Steigerungsstufen wie im Südwesten. Bemerkenswerterweise ist in Bayern und Hamburg die Tarifstruktur „sozialer“ – auf der niedrigsten Stufe (A 5) verdient man in Bayern drei Euro mehr als in Baden-Württemberg, in Hamburg sind es immerhin 80 Euro.