Exklusiv Bürgermeister von Städten mit mindestens 30 000 Einwohnern sollen besser besoldet werden. Grün-Rot hat ein entsprechendes Gesetz vorbereitet. Für und Wider dieses Plans legen Stefan Gläser vom Städtetag und Wilfried Krahwinkel vom Steuerzahlerbund dar.

Stuttgart - Bürgermeister von Orten mit mehr als 30 000 Einwohnern, Landräte und Beigeordnete sollen höher besoldet werden. Die Landesregierung bringt am Donnerstag einen entsprechenden Gesetzentwurf im Landtag ein.

 

Er sieht vor, dass diese kommunalen Spitzenkräfte eine Stufe höher als bisher eingruppiert werden. Landräte und Rathauschefs, die eine dritte Amtszeit beginnen, sollen außerdem einen Zuschlag von acht Prozent auf ihr Grundgehalt bekommen. Dieser wird auf die spätere Pension nicht angerechnet und soll helfen, „mehr erfahrene Amtsträgerinnen und Amtsträger für weitere Amtszeiten zu gewinnen“.

Die Besoldung der Bürgermeister ist 2000 und 2010 verbessert worden. Diese Aufwertungen galten aber nur für die Verwaltungschefs von Gemeinden mit bis zu 30 000 Einwohnern. Dabei seien die Anforderungen an die Rathausspitzen „über die Jahre gestiegen“. Die Eingruppierung der Beigeordneten sei „seit über 30 Jahren“ unverändert. Für die Landräte gelte das seit 1979. Die betreffenden Wahlbeamten haben zwar an der prozentualen Gehaltserhöhung teilgehabt, sind aber nicht höher eingruppiert worden.

Der Landrat eines Kreises mit bis zu 175 000 Einwohnern ist bisher in der Besoldungsgruppe B 5 eingestuft. Das entspricht derzeit einem Grundgehalt von 8122,75 Euro. Er kann, etwa in der zweiten Amtszeit, auf B 6 vorrücken und erhält dann 8578,43 Euro, also 456 Euro mehr. Künftig soll er sofort in B 6 eingestuft werden und in B 7 aufsteigen können. Landräte mit mehr Einwohnern steigen künftig direkt in B 7 ein und auf B 8 auf.

Bürgermeister profitieren erst, wenn sie mindestens 30 000 Einwohner regieren. Dann aber rutschen auch sie jeweils eine Stufe höher. B 6 oder B 7 bekommt man ab 30 000 Einwohnern. Der Stuttgarter OB rangiert in B 11, da endet die Tabelle auch. So viel verdient auch ein Landesminister; der Ministerpräsident hat B 11 plus 20 Prozent des Grundgehalts.

Durchgängig aufgewertet werden die Beigeordneten. Sie sind für Städte ab 15 000 Einwohnern vorgesehen. Der Erste Beigeordnete liegt zwei Stufen unter dem OB, die weiteren Beigeordneten drei.

Städtetagsgeschäftsführer Stefan Gläser ist für die Anhebung der Bezüge

Stefan Gläser, ist – noch bis zum 31. Juli – geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Städtetags im Land. Er macht sich für eine Anhebung der Bezüge von kommunalen Spitzenbeamten stark:

Die Anforderungen an Bürgermeister seien gestiegen, das müsse sich auch in der Besoldung niederschlagen, meint Stefan Gläser. Foto: dpa

Als Vertreter von 185 Städten und Gemeinden im Land begrüßt der Städtetag die überfällige Novellierung des Kommunalbesoldungsgesetzes. Bei den Erhöhungen der Besoldung in den Jahren 2000 und 2010 wurden die Bürgermeister der größeren Städte vernachlässigt. Die nun angestrebte Anhebung der Besoldung von Rathauschefs in Kommunen mit mehr als 30 000 Einwohnern trägt daher nicht nur den gestiegenen Anforderungen an das Amt des Oberbürgermeisters Rechnung, sondern hilft auch, weiterhin qualifizierte und motivierte Bewerber für diese anspruchsvolle Schlüsselposition zu finden.

Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister haben vermehrt ein Tätigkeitsprofil, das Managementkompetenzen und Führungsqualitäten verbindet und die Fähigkeit erfordert, Konflikte zu lösen und für die Anliegen der Bürger da zu sein – oft auch abends und am Wochenende. Diese höheren Anforderungen müssen wie die ungewöhnlichen Arbeitszeiten einen finanziellen Ausgleich erfahren.

Die Besoldung der kommunalen Wahlbeamten wird von den Kommunen getragen, die ein wesentliches Interesse daran haben, für ihre Spitzenpositionen hoch qualifizierte Persönlichkeiten gewinnen zu können. Auch weiterhin Bewerber für ein kommunales Wahlamt zu finden, die nicht nur ein hohes Maß an Motivation zeigen, sondern auch bereit sind, die Verantwortung und das zeitliche Engagement einer solchen Aufgabe auf sich zu nehmen, ist nur mit einer entsprechenden Würdigung des Oberbürgermeisterberufs möglich. Für Leistungsträger müssen daher Anreize geschaffen werden.

Ebenso stehen die Kommunen im Wettbewerb um die klugen Köpfe in Konkurrenz mit anderen attraktiven Arbeitgebern. Nicht zuletzt muss daher die Tätigkeit der Oberbürgermeister auch gegenüber Führungspositionen in der Privatwirtschaft aufgewertet und attraktiver gestaltet werden. Weiter erfordert die direkte Volkswahl der Oberbürgermeister von potenziellen Bewerbern zunächst ein erhebliches finanzielles Engagement für einen Wahlkampf mit ungewissem Ausgang. Auch hier muss unbedingt ein Ansporn geschaffen werden, den Schritt zur Kandidatur zu wagen. Dasselbe gilt für Wiederwahlen. Das Risiko der Abwahl muss dementsprechend und auch finanziell mit einbezogen werden.

Auch ist die Gewährung einer Zulage für Bürgermeister, die sich in der dritten Amtsperiode befinden, äußerst positiv zu bewerten. Mit diesem Anreiz können erfahrene und anerkannte Persönlichkeiten langfristig im Amt gehalten werden.

Winfried Krahwinkel hält die Bezahlung für angemessen

Wilfried Krahwinkel, der Chef des Bundes der Steuerzahler im Land verweist auf die Folgen der höheren Verdienste. Er hält eine Erhöhung alles in allem für unnötig:

Aus Sicht des Bundes der Steuerzahler Baden-Württemberg ist die Bezahlung der baden-württembergischen Bürgermeister bereits angemessen, es besteht also keine Notwendigkeit für eine Steigerung der Bezüge. Die Spanne der Grundgehaltssätze für hauptamtliche Bürgermeister reicht derzeit von 4224 Euro bis 12 297 Euro. Hinzu kommt eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 13,5 Prozent des Grundgehalts.

Im Fall einer Erhöhung der Gehälter müsse man auch die Versorgungsansprüche mitbedenken, meint Winfried Krahwinkel, der Vorsitzende des Bundes für Steuerzahler. Foto: dpa

Eine Erhöhung erscheint insbesondere auch im Hinblick auf die Versorgungsansprüche, die den Bürgermeistern nach dem Ende ihrer Amtszeit zustehen, nicht angezeigt. So kann zum Beispiel ein Bürgermeister nach Ablauf seiner Amtszeit bereits vor Erreichen der Altersgrenze in den Ruhestand treten, wenn er eine ruhegehaltsfähige Beamtendienstzeit von insgesamt 18 Jahren erreicht und das 47. Lebensjahr vollendet hat.

Noch schneller geht es, wenn er als Beamter auf Zeit – was ein Bürgermeister ist – eine Gesamtdienstzeit von zwölf Jahren nachweist. Deshalb kann ein ehemaliger Bürgermeister bereits in jungen Jahren eine stattliche Pension bis an sein Lebensende erlangen.

Eine Erhöhung der Gehälter der Landräte wäre ebenfalls unangemessen. Sie reichen derzeit von 8122 Euro bis 9021 Euro. Auch hier kommt noch eine Dienstaufwandsentschädigung hinzu. Würde man nun die Landräte wie angedacht um eine Stufe höhergruppieren, würden einige das Gehalt eines Regierungspräsidenten erhalten. Die nächsten Erhöhungswünsche würden nicht lange auf sich warten lassen. Das ist wie eine Kugel, die nach oben rollt.

Insofern ist eine Höhergruppierung von Bürgermeistern und Landräten – wie jetzt angedacht – alles in allem unnötig. Hier würde einfach wieder „draufgesattelt“, was besonders mit Blick auf die Pensionsansprüche keinesfalls gerechtfertigt scheint. Zudem muss die Frage gestellt werden, ob es mit diesem „Gehaltsbonus“ gelingt, mehr Personen für das Amt des Bürgermeisters zu gewinnen. Denn auch das ist aus Sicht des Bundes der Steuerzahler mehr als zweifelhaft.