Vor einem Jahr hat der Betreuungsverein Antropos seine Arbeit im Stuttgarter Osten aufgenommen.

Psychologie/Partnerschaft: Nina Ayerle (nay)

S-Ost - Menschen, die im Alter nicht für sich sorgen können, weil sie dement oder psychisch krank sind, sind in ihrem alltäglichen Leben auf Hilfe angewiesen. Doch was tun, wenn auch keine Angehörigen da sind? In diesem Fall wird oft per Gericht ein amtlicher Betreuer zugeordnet. Verschiedene Vereine in Stuttgart sind in diesem Bereich aktiv und stellen ehrenamtliche Betreuer, die sich um Betroffene kümmern. So auch der Verein Antropos, den die beiden Stuttgarter Peter Schneider und Matthias Hübotter im Jahr 2012 gegründet haben. Der Verein handelt aufgrund des Betreuungsgesetzes von 1992 im Auftrag der Vormundschaftsgerichte und hilft Menschen, die ihre rechtlichen Belange nicht mehr selbst wahrnehmen oder regeln können.

 

„Wir haben bei vielen Menschen in unserem Umkreis gesehen, dass Bedarf vorhanden ist“, erzählt Peter Schneider. Er und Hübotter haben sich bei der Arbeit in einem Pflegeheim kennengelernt und dann den Entschluss gefasst, den Verein zu gründen. „Wir wollen in erster Linie Zeit verschenken und eine Stütze im Alter sein“, sagt Schneider, der angestellter Geschäftsführer des Vereins ist. Neben seinem Kollegen Matthias Hübotter ist die studierte Sozialarbeiterin Brigitte Sengezener noch mit im Boot. Sie spricht fließend französisch und türkisch und ist Fachfrau für Migration und Konzeptionsbildung. Sie kümmere sich deshalb vornehmlich um Migranten, die Hilfe benötigen, erklären Hübotter und Schneider. Alle anderen Mitglieder des Vereins und Helfer arbeiten ehrenamtlich. Die Hauptaufgabe des Vereins sehen die beiden Herren deshalb auch darin, weitere Ehrenamtliche zu finden und diese entsprechend zu qualifizieren.

Der Verein ist für die Organisation des Lebens zuständig

Auch Beratungen zu Vorsorgevollmachten bietet der gemeinnützige Verein. „Viele Menschen treffen keine entsprechende Vorsorge für die Situation, dass sie zum Pflegefall werden“, meint Schneider. Oft seien auch die Kinder nicht in der Lage oder wollen die Betreuung der Eltern nicht übernehmen. „In so einem Fall bestellt das Gericht einen professionellen Betreuer“, erklärt Schneider. Doch das Wort Betreuer sei in diesem Zusammenhang eigentlich falsch gewählt. „Wir betreuen die Menschen, für die wir zuständig sind, eigentlich nicht“, ergänzt er. Die Pflege der Betroffenen übernimmt der Verein nicht. Er ist eher für die Organisation des Lebens zuständig. Die Aufgabe eines Betreuers sei im Prinzip die eines Vormundes. Das Wort wird jedoch heute nur noch im Zusammenhang mit Jugendlichen verwendet.

Rund 15 bis 20 Fälle betreut der Verein seit seiner Gründung. Das Spektrum an Zuständigkeiten teilt sich dabei in drei Aufgabenfelder ein: die Vermögenssorge, die gesundheitliche Für- und Vorsorge sowie die Aufenthaltsbestimmung. „Wir sind jedoch keine Alleinentscheider“, sagt Hübotter, der für die sozialpädagogische Leitung innerhalb des Vereins zuständig ist.

„Wir entscheiden nichts über den Kopf von jemandem hinweg“

Die drei hauptamtlichen Mitarbeiter übernehmen die schwereren Fälle und werden dafür auch vom Betreuungsamt bestellt. Davor hat meistens ein Gericht eine Betreuung für den entsprechenden Klienten angeordnet. Aber auch dann versuchen die Betreuer, die Entscheidungen gemeinsam mit der Person zu treffen. „Wir entscheiden nichts über den Kopf von jemandem hinweg“, betont Hübotter.

Innerhalb des Vereins hat jeder der drei hauptamtlichen Mitarbeiter seine Stärken. So können alle Lebenssituationen abgedeckt werden. Peter Schneider ist von Haus aus eigentlich Bankfachmann und kümmert sich deshalb um die finanziellen Angelegenheiten. Matthias Hübotter ist sowohl Altenpfleger als auch Pädagoge und ausgebildeter Psychotherapeut.

Der gemeinnützige Verein hat 13 Mitglieder. Er finanziert sich aus Mitteln von Stadt und Land. Der Kommunalverband für Jugend und Soziales und das Ministerium für Arbeit und Soziales unterstützen die Arbeit des Vereins.

Amtliche Betreuung und Betreuungsvereine

Amtliche Betreuung und Betreuungsvereine

Betreuer: Menschen, die sich im Gemeinwesen engagieren wollen, haben die Möglichkeit, sich ehrenamtlich als rechtliche Betreuer zu betätigen. Dieses Amt ist an die Stelle der Vormundschaft für Volljährige und der Gebrechlichkeitspflege nach früherem Recht getreten. Ein kleiner Teil der Betreuungen wird beruflich geführt, entweder von Mitarbeitern der Betreuungsvereine oder freiberuflich tätigen Betreuern.

Aufgaben: Der Betreuer übernimmt in der rechtlichen Vertretung für die hilfsbedürftige Person Aufgaben, die in einem gerichtlichen Verfahren festgelegt wurden. Das können zum Beispiel Vermögenssorge, Gesundheitssorge, Aufenthaltsbestimmungen und Behördenangelegenheiten sein.

Vereine: Neben Antropos gibt es in Stuttgart drei weitere amtlich zugelassene Betreuungsvereine: den Evangelischen Betreuungsverein, den Betreuungsverein Stuttgart Filder sowie den Betreuungsverein des Sozialdienstes Katholische Frauen.