Hier muss der gordische Knoten schnell gelöst werden. Ob der Forderung der Kirchen nachzugeben sei, müsse der Gemeinderat entscheiden, sagt die Schulbürgermeisterin Susanne Eisenmann. „Dass ein kirchlicher Träger von Natur aus nicht weltanschaulich sein kann, ist klar“, sagt der Grünen-Chef Peter Pätzold. Aber er müsse seine Arbeit in der Ganztagsbetreuung weltanschaulich neutral durchführen. „Ich glaube, das ist der Knackpunkt, und hier ist die Rahmenvereinbarung nicht ordentlich gemacht.“ Wie dies in der Vereinbarung festgehalten werde, „ist Sache der Verwaltung“.

 

Roswitha Blind (SPD) plädiert für eine Änderung. Seit Jahrzehnten habe man gute Erfahrungen gerade auch mit den Kirchen im Bereich Kindertagesstätten gemacht. Wo es nötig sei, „kann mehr Offenheit für die reale Lebenswirklichkeit“ von Mitarbeitern angemahnt werden.

Hoffnung auf Veränderung bei den Kirchen

Der FDP-Fraktionschef Bernd Klingler sagt, es sei für die kirchlichen Träger schwer, die Rahmenvereinbarung zu unterschreiben. „Da bedarf es noch weiterer Gespräche zwischen Stadt und Kirche“, so der Liberale. Klar sei aber, dass er es nicht akzeptieren könne, dass Mitarbeitern  im Ganztagsschulbetrieb nach einer Scheidung oder einem Outing gekündigt werden könnte.

„Dass die Kirchen und ihre Einrichtungen sich auf die ihnen durch Gesetze zugestandenen Rechte, auch in deren Personalbereich, berufen können, wenn sie das möchten, steht für uns nicht zur Disposition“, so der CDU-Fraktionschef Alexander Kotz. Insofern müssten etwaige Veränderungen aus den Kirchen heraus entstehen.

Dieser wurde zwar abgelehnt, die Debatte mündete dennoch in die umstrittene Formulierung. „Dass wir das Schulgesetz akzeptieren, ist selbstverständlich“, sagt der Stuttgarter Caritas-Direktor Ulrich Ahlert. „Als wertgebundener Träger sind wir aber nicht in jeder Hinsicht weltanschaulich neutral.“ Ins selbe Horn stößt der Eva-Vorstandsvorsitzende Heinz Gerstlauer. Er fordert deshalb: „Der Passus muss gestrichen werden.“

Aus Kirchensicht ist die städtische Forderung, an alle Trägern dieselben Maßstäbe – etwa beim Personal – anzulegen, unzulässig. Deren Mitarbeiter unterliegen den Anstellungs- und Beschäftigungsbedingungen für Religionsgemeinschaften, in denen vor allem die Loyalitätspflicht und die Nähe zur Kirche eine große Rolle spielt. Auch Verstöße im privaten Lebensbereich gegen die Glaubens- und Sittenlehre können arbeitsrechtlich sanktioniert werden. Das würden nicht nur Pfarrer und Chefärzte erfahren, die eine gleichgeschlechtliche Partnerschaft eingehen, sich scheiden lassen oder aus der Kirche austreten, sondern auch Erzieherinnen und Reinigungskräfte, kritisiert die Initiative „Gegen religiöse Diskriminierung am Arbeitsplatz“ (Gerdia), der die frühere SPD-Bundestagsabgeordnete Ingrid Matthäus-Maier vorsteht.

Kritiker wollen Druck auf die Kirchen erhöhen

Die kirchlichen Organisationen verweisen auf ihr verfassungsgemäßes Arbeitsrecht. Dies sei durch das Grundgesetz gedeckt. Das Betriebsverfassungsgesetz greift nicht, und der Paragraf 9 des Antidiskriminierungsgesetze befreit Religionsgemeinschaften in Bezug auf Religion und Weltanschauung ebenfalls von den Richtlinien. Das Bundesverfassungsgericht überlässt es allein den Kirche zu definieren, was sie unter Loyalitätspflicht verstehen. Damit sei das Selbstbestimmungsrecht vollständig über die Grundrechte der Beschäftigten gestellt, kritisiert etwa die Autorin Corinna Gekeler. Wie Ingrid Matthäus-Maier erhofft sie sich durch Diskussionen wie in Stuttgart, dass sich der gesellschaftliche Druck auf die Kirchen, ihr Arbeitsrecht grundsätzlich zu überdenken, aber auch auf die Parteien, erhöht.

Uneinheitliches Bild im Gemeinderat

Hier muss der gordische Knoten schnell gelöst werden. Ob der Forderung der Kirchen nachzugeben sei, müsse der Gemeinderat entscheiden, sagt die Schulbürgermeisterin Susanne Eisenmann. „Dass ein kirchlicher Träger von Natur aus nicht weltanschaulich sein kann, ist klar“, sagt der Grünen-Chef Peter Pätzold. Aber er müsse seine Arbeit in der Ganztagsbetreuung weltanschaulich neutral durchführen. „Ich glaube, das ist der Knackpunkt, und hier ist die Rahmenvereinbarung nicht ordentlich gemacht.“ Wie dies in der Vereinbarung festgehalten werde, „ist Sache der Verwaltung“.

Roswitha Blind (SPD) plädiert für eine Änderung. Seit Jahrzehnten habe man gute Erfahrungen gerade auch mit den Kirchen im Bereich Kindertagesstätten gemacht. Wo es nötig sei, „kann mehr Offenheit für die reale Lebenswirklichkeit“ von Mitarbeitern angemahnt werden.

Hoffnung auf Veränderung bei den Kirchen

Der FDP-Fraktionschef Bernd Klingler sagt, es sei für die kirchlichen Träger schwer, die Rahmenvereinbarung zu unterschreiben. „Da bedarf es noch weiterer Gespräche zwischen Stadt und Kirche“, so der Liberale. Klar sei aber, dass er es nicht akzeptieren könne, dass Mitarbeitern  im Ganztagsschulbetrieb nach einer Scheidung oder einem Outing gekündigt werden könnte.

„Dass die Kirchen und ihre Einrichtungen sich auf die ihnen durch Gesetze zugestandenen Rechte, auch in deren Personalbereich, berufen können, wenn sie das möchten, steht für uns nicht zur Disposition“, so der CDU-Fraktionschef Alexander Kotz. Insofern müssten etwaige Veränderungen aus den Kirchen heraus entstehen.

SÖS/Linke bestehen auf den Passus: „Die kirchlichen Träger stehen auf dem anachronistischen Standpunkt, dass die Stadt zwar bezahlen darf, aber universell gültige Antidiskriminierungsgesetze in ihrem Wirkungsbereich außer Kraft gesetzt bleiben. Das ist nicht akzeptabel“, sagt Thomas Adler (Linke). Es brauche eine klare Position des Gemeinderats, dass sich die kirchlichen Träger an den bei der Stadt geltenden Regeln zu orientieren haben. Es wäre nicht das erste Mal, dass es gesellschaftlichen Druck braucht, um in kirchlichen Organisationen überfällige Veränderungsprozesse zu initiieren. Nicht vorstellbar sei, dass sich Arbeitgeber das Recht anmaßen dürfen, sich in die privatesten Lebensentscheidungen ihrer Mitarbeiter durch Androhung von Existenzvernichtung einzumischen. Ganztagsschule soll Kinder unterstützen, vielseitige tolerante Weltsicht zu entwickeln. „Wo das schulische Personal solchen Regelungen unterworfen wäre, kann sich kein dafür förderlicher Geist entwickeln“, so Adler.