Deutlich wie nie zuvor beklagt sich der Richterbund über die aus seiner Sicht inzwischen nicht mehr angemessene Bezahlung der Richter und Staatsanwälte. Wir sprachen mit dem Landesvorsitzenden Matthias Grewe, hauptberuflich Chef des Amtsgerichts Tettnang.

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Andreas Müller (mül)
Stuttgart - Deutlich wie nie zuvor beklagt sich der Richterbund über die aus seiner Sicht inzwischen nicht mehr angemessene Bezahlung der Richter und Staatsanwälte. Wir sprachen mit dem Landesvorsitzenden Matthias Grewe, hauptberuflich Chef des Amtsgerichts Tettnang.
Herr Grewe, was verdient ein Direktor eines Amtsgerichts wie Sie?
Uns kommt es nicht auf die Bezahlung eines Amtsgerichtsdirektors an, sondern uns geht es vor allem um die große Anzahl der in der ersten Stufe besoldeten Richter und Staatsanwälte: Ein 27-jähriger lediger Berufsanfänger bekommt beispielsweise 2515 Euro netto pro Monat, ein 38-jähriger Familienrichter am Amtsgericht, verheiratet, mit einem Kind, 3345 Euro netto. Bei einer wegen der Personalknappheit realistischen Arbeitszeit von durchschnittlich 45 Stunden pro Woche entspricht das einem Stundenlohn von 14 Euro beziehungsweise 18,50 Euro. Unsere Besoldung ist dabei so konzipiert, dass viele in der ersten Stufe verbleiben und pensioniert werden.

Sie halten die Besoldung der Richter und Staatsanwälte schon länger nicht mehr für angemessen. Warum nicht?
Dass ein Stundenlohn von 14 oder 18,50 Euro für einen Richter oder Staatsanwalt nicht mehr amtsangemessen ist, leuchtet jedem ein. Die fehlende Amtsangemessenheit beruht darauf, dass die Einkommen vergleichbarer Juristen aus der Privatwirtschaft – und das belegt eine Studie – in den Jahren 1992 bis 2007 um bis zu 44 Prozent, bei den Richtern und Staatsanwälten dagegen nur um circa 19 Prozent gestiegen sind, während sich der Preisindex in dieser Zeit um etwa 32 Prozent erhöht hat. In den Jahren nach 2007 hat sich diese Entwicklung verstärkt fortgesetzt mit minimalen Gehaltserhöhungen, Einmalzahlungen und Nullrunden, dieses Jahr ist das Einkommen zum ersten Mal sogar nominell zurückgegangen.

Was ist der Vergleichsmaßstab für Sie: hoch bezahlte Wirtschaftsanwälte, Unternehmensjuristen, „normale“ Anwälte?
Richter und Staatsanwalt konnte bisher nur werden, wer ein Staatsexamen aus den besten fünf bis zehn Prozent aller Absolventen vorzuweisen hat. Vergleichsmaßstab sind daher grundsätzlich alle juristischen Berufe, die jemand mit vergleichbaren Abschlüssen ergreifen könnte. Vergleichen heißt dabei aber nicht notwendig gleichsetzten, weshalb wir uns, was unser Gehalt angeht, natürlich nicht mit Wirtschaftsanwälten aus internationalen Großkanzleien vergleichen. Aber wir vergleichen uns durchaus mit Anwälten aus gut gehenden Anwaltskanzleien in unseren Bezirken.

Wie sieht es in anderen Ländern aus?
Deutlich besser! In kaum einem Land in Europa verdienen Richter und Staatsanwälte, gemessen an der Kaufkraft, so wenig wie in Deutschland. Nach einem Bericht des Europarats sind wir von allen 46 Europarats-Mitgliedsstaaten die einzigen, bei denen Richtergehälter unterhalb des nationalen Durchschnittseinkommens liegen. Der Europarat hat Deutschland sogar aufgefordert, die Richtergehälter anzuheben – leider bislang ohne Erfolg.

Das Land kann es sich immer noch leisten, nur erstklassige Juristen einzustellen. Spricht das nicht für eine wettbewerbsfähige Bezahlung?
Die Nachfrage hat durchaus schon geschwankt. Außerdem heißt wettbewerbsfähig nicht gleichzeitig amtsangemessen. Denn auch andere Faktoren führen – Gott sei Dank – zu einer Entscheidung für diesen Beruf. Dass Juristen aus Überzeugung Richter und Staatsanwälte werden, darf aber nicht dazu führen, sie unangemessen zu bezahlen.

Sehen Sie Rekrutierungsprobleme auf den öffentlichen Dienst zukommen?
Das kann früher kommen, als uns lieb ist. Durch die jetzt geplante weitere Absenkung der Eingangsbesoldung von vier auf acht Prozent werden wir im Wettbewerb um Stellenbewerber in Deutschland auf einen schlechteren Platz fallen. Insbesondere die Frage, wer und welche Persönlichkeiten sich dann noch für diesen Beruf interessieren, wird ein Problem werden.