Die Stuttgarter Bezirksbeiräte können über das Budget zur Förderung des ehrenamtlichen Engagements verfügen. Darüber hinaus werden sie bei lokalpolitischen Entscheidungen gehört, das letzte Wort hat aber der Gemeinderat.

Stuttgarter Norden - Der Stammheimer Bezirksbeirat hat die Beschlussvorlage der Verwaltung zur Flüchtlingsunterbringung einstimmig abgelehnt. Am 16. Februar berät das Zuffenhäuser Gremium darüber – Zustimmung ungewiss. Die Entscheidung darüber, ob und wo weitere Flüchtlingsunterkünfte gebaut werden, trifft aber letztlich der Gemeinderat.

 

Laut Gemeindeordnung werden die Mitglieder der Bezirksbeiräte vom Gemeinderat bestellt. Bei der Sitzverteilung soll das Ergebnis der Kommunalwahl im jeweiligen Bezirk berücksichtigt werden. In der Gemeindeordnung ist zudem festgehalten, dass der Bezirksbeirat ein beratendes Gremium ist. „Der Bezirksbeirat ist zu wichtigen gemeindlichen Angelegenheiten, die den Gemeindebezirk betreffen, rechtzeitig zu hören“, heißt es entsprechend in der Stuttgarter Geschäftsordnung für Bezirksbeiräte. „Wir haben diese Regelung, weil der Gemeinderat die Meinung des Bezirksbeirats wissen will, bevor er entscheidet“, sagt Verwaltungsbürgermeister Werner Wölfle. „Das ist aus meiner Sicht ein demokratisches und transparentes Verfahren.“ Die Bezirksbeiräte können aber auch eigene Anträge oder Vorschläge an die Verwaltung richten. Diese soll dazu innerhalb von zwei Monaten Stellung nehmen. Zudem gibt es in jedem Bezirk ein Budget zur Förderung des ehrenamtlichen Engagements, über dessen Verteilung die Lokalpolitiker entscheiden können.

Berät der Bezirksbeirat über ein Vorhaben der Verwaltung und lehnt dieses mit mindestens zwei Dritteln der Stimmen ab, muss das Bürgermeisteramt dazu Stellung nehmen. Danach muss der Vorschlag erneut im Bezirksbeirat behandelt werden – außer dieser verzichtet explizit darauf oder das Vorhaben wird der Empfehlung des Gremiums entsprechend geändert. Ausnahmen von diesem Vorgehen sind möglich, wenn der Bezirksbeirat gehört wurde, obwohl die Verwaltung dazu nicht verpflichtet gewesen wäre.

Wenn die Bezirksbeiräte also, wie etwa jüngst in Stammheim, den Vorschlag der Verwaltung ablehnen und etwas anderes beschließen, so müsse die Verwaltung das prüfen, erklärt Wölfle. Liegt dem Bezirksbeirat dann die Stellungnahme des Bürgermeisteramts vor, muss er sich innerhalb von zwei Wochen erneut mit dem Thema beschäftigen, ehe die Stadträte ihren Beschluss dazu fassen. Die Entscheidung über die Tranche 6 der Flüchtlingsunterbringung steht am 18. Februar auf der Tagesordnung des Stuttgarter Gemeinderats. Wenn die Stammheimer Lokalpolitiker vorher nicht erneut darüber beraten haben, wird der Gemeinderat zunächst nicht über die dortige Unterkunft entscheiden, sagt Wölfle. Dasselbe gelte für den Standort Schlotwiese, wenn der Zuffenhäuser Bezirksbeirat diesen am 16. Februar mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit ablehnen sollte. Jedoch gilt auch hier: Aufgeschoben ist nicht aufgehoben – ob die Unterkünfte wie von der Verwaltung vorgeschlagen gebaut werden, beschließt der Gemeinderat. Am 18. Februar oder zu einem späteren Zeitpunkt.