Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim bestätigt die Drei-Zentren-Theorie der Stadt. Die Ansiedlung eines Discounters könnte damit endgültig vom Tisch sein.

Bietigheim-Bissingen - Der Betreiber des Gewerbeparks Bigpark in Bietigheim-Bissingen hat vor dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) Mannheim in dem seit Jahren andauernden Rechtsstreit mit der Stadt Bietigheim-Bissingen eine Niederlage einstecken müssen. Das Gericht wies in seinem Urteil die Berufung der Bigpark-Betreiber ab und gab damit der Stadt Recht. Diese pocht seit Jahren darauf, dass die Ansiedlung eines Lebensmitteldiscounters auf dem Gelände zwischen Bahnschienen und B 27 unzulässig sei, da dies der Drei-Zentren-Theorie der Stadt bezüglich des Einzelhandels widerspreche.

 

Die Bigpark-Betreiber wollten einen Bauvorbescheid für den Discounter mit 1200 Quadratmeter Verkaufsfläche erreichen. Für die Stadt wäre dies jedoch zentrenrelevanter Einzelhandel in einem Gebiet, das nicht als Zentrum deklariert ist – und damit eine Gefahr für den Einzelhandel in den Stadtteilzentren.

Die Stadt fühlt sich in ihrer Auffassung bestätigt

Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim bestätigt damit das Urteil der unteren Instanz. Das Verwaltungsgericht Stuttgart hatte der Stadt im Januar dieses Jahres Recht gegeben. „Wir fühlen uns erneut bestätigt in unserer Auffassung“, sagt die Stadtsprecherin Anette Hochmuth. Das Urteil bekräftige den Tenor der vorangegangenen Urteile.

Damit sind die Rechtsmittel der Bigpark-Betreiber nahezu erschöpft. Der VGH hat eine Revision des Verfahrens aus formalen Gründen nicht zugelassen. Bigpark könnte dagegen aber eine sogenannte Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einlegen. Der Bigpark-Geschäftsführer Jens Lück hat Anfang Oktober gegenüber einer Lokalzeitung angedeutet, dass der Streit bis zur höchsten Instanz, dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, gehen könnte. Am Mittwoch waren die Bigpark-Betreiber für keine Stellungnahme zu erreichen. Da das Gericht noch keine Urteilsbegründung veröffentlicht hat, ist auch unklar, mit welcher Argumentation Bigpark den Rechtsstreit weiterführen könnte.

Ein Sieg wäre für Bigpark nur ein Pyrrhus-Sieg gewesen

Der Rechtsstreit ist auch insofern bemerkenswert, als die Stadt im Streit den dort geltenden Bebauungsplan stets an die Rechtsprechung angepasst hat. So wurden Siege der Bigpark-Betreiber vor Gericht zu Pyrrhus-Siegen. Zuletzt hat der Gemeinderat in einer Sondersitzung in der Woche vor der VGH-Verhandlung wieder den Bebauungsplan geändert sowie eine Veränderungssperre für das Gebiet beschlossen. Der Bigpark-Betreiber Lück interpretierte dies so, dass die Stadt vor der Verhandlung Fakten schaffen wollte. Nach Angaben der Stadt sei dies lediglich ein „Vorsorge-Beschluss“ gewesen für den Fall, dass man in Mannheim unterliegt.

Auch die Planungen fürs Bogenviertel stören Bigpark

Die Gemengelage wird zusätzlich dadurch erschwert, dass die Stadt ein an das Bigpark-Gelände angrenzendes eigenes neues Stadtviertel entwickeln will – und zwar auf jenem Teil, das von dem insolventen Bodenbelagshersteller DLW aufgegeben und an die Stadt verkauft worden war. Die Vorplanungen für das 8,5 Hektar große sogenannte Bogenviertel betreffen auch Bigpark: Ein bislang noch auf DLW-Gelände befindlicher privater Bahndurchlass soll zukünftig für Fußgänger und Radfahrer nutzbar gemacht werden. Das wiederum will Bigpark nicht, denn über diesen Weg werden bislang vermietete Hallen von Lastwagen beliefert.

Auch bei einer geplanten Erschließungsstraße im Norden gab es Irritationen, weil diese über einen Teil des Bigpark-Grundstücks laufen soll. Bigpark-Chef Jens Lück sprach im Vorfeld der VGH-Verhandlung von „Enteignung“, die hier stattfinde. Bei der Stadt Bietigheim-Bissingen beteuert man, das sei ein Missverständnis: Es werde kein Quadratmeter Bigpark-Fläche werde überplant.