Die Stadtwerke Bietigheim-Bissingen haben eine Unterlassung gegen den Billigstromanbieter Energy2day erwirkt. Der hatte Kunden am Telefon mit falschen Versprechungen gelockt.

Bietigheim-Bissingen - Das Vorgehen scheint fast immer das Gleiche gewesen zu sein: Der Anrufer am Telefon behauptete, die Kunden der Stadtwerke Bietigheim-Bissingen hätten die Möglichkeit, bei ihrer nächsten Stromrechnung viel Geld zu sparen. Dafür müssten sie sich allerdings für ein Angebot von Energy2day entscheiden, und zwar möglichst schnell. Auf Nachfrage bekamen viele Bietigheim-Bissinger, die Ende des vergangenen Jahres und Anfang Januar solche Anrufe erhielten, dann zu hören, dass es sich bei dem Angebot lediglich um einen Wechsel des Tarifs handle, nicht aber um einen Anbieterwechsel. Sie würden weiterhin Kunden der Stadtwerke bleiben. Eine Lüge, die nun auch für das Urteil des Heilbronner Landgerichts entscheidend gewesen sein dürfte.

 

Denn die Kunden, die am Telefon der Verlockung des angeblich so günstigen Stroms erlegen waren, änderten damit nicht nur ihren Tarif, sondern wechselten den Vertragspartner. Fortan waren sie nicht mehr Kunden der Stadtwerke Bietigheim-Bissingen, sondern der Energy2day GmbH aus München. Das Heilbronner Landgericht entschied daher in dieser Woche, einer Unterlassungsklage der Stadtwerke stattzugeben.

Nicht das erste Unterlassungsurteil für den Anbieter

Dem Münchner Unternehmen wird damit gerichtlich verboten, Kunden der Stadtwerke zu Werbezwecken anzurufen, ohne dass diese vorher ausdrücklich ihre Erlaubnis für solche Anrufe ausgesprochen haben. Außerdem wird der Energy2day GmbH untersagt, bei Werbeanrufen zu behaupten, es handle sich um einen Tarif- und nicht um einen Anbieterwechsel. Sollte der Billigstromanbieter sich nicht an diese Unterlassung halten, droht ihm ein Ordnungsgeld von bis zu 250 000 Euro, entschieden die Heilbronner Richter.

„Wenn sie klug sind, halten sie sich an das Urteil“, sagt Rainer Kübler, der Geschäftsführer der Stadtwerke Bietigheim-Bissingen. Durch besorgte Kunden habe sein Unternehmen von den Akquise-Versuchen der Münchner erfahren. Danach habe man schnell gehandelt: „Solche Leute machen uns das Leben schwer.“ Die Auswirkungen der Werbeanrufe bekomme sein Unternehmen erst Wochen später mit – entweder durch Kunden oder eine größere Zahl von Kündigungen. Man könne aber nicht davon sprechen, dass es durch das Werben des Konkurrenten zu einer Kündigungswelle gekommen sei, sagt Kübler. Dennoch sei so etwas unschön.

Die Stadtwerke Bietigheim-Bissingen sind bei weitem nicht der einzige Stromanbieter in der Region, der bereits juristische Auseinandersetzungen mit der Energy2day geführt hat. Auch die Stadtwerke in Fellbach erwirkten im Jahr 2013 eine einstweilige Verfügung gegen den Stromanbieter. Im vergangenen Sommer gab das Stuttgarter Landgericht den Schorndorfer Stadtwerken Recht, die ebenfalls gegen das Münchner Unternehmen geklagt hatten. Auch in diesem Fall ging es um unlautere Werbeversuche. Damals hatten die Mitarbeiter der Energy2day am Telefon behauptet, mit den Stadtwerken zu kooperieren, um neue Kunden zu gewinnen.

Auch beim größten Energieversorger im Land, der EnBW, kennt man die Geschäftspraktiken der Billiganbieter. Zwar habe man im Landkreis Ludwigsburg noch keine negativen Erfahrungen mit Energy2day gemacht, sagt Sprecher Jörg Busse. In anderen Regionen habe es aber bereits Auseinandersetzungen gegeben.

Stiftung Warentest warnt vor dem Stromanbieter

Der Billigstromanbieter selbst war für eine Stellungnahme nicht zu erreichen. Laut dem Handelsregister wurde das Unternehmen als Natural Energy im Jahr 2006 gegründet, seit 2009 firmiert es als Energy2day. Erst im September wurde eine Erhöhung des Stammkapitals um knapp eine Million Euro eingetragen.

Verbraucherschützer haben schon länger ein Auge auf Energy2day. So warnt die Stiftung Warentest davor, das Unternehmen und die dazugehörige Marke Sorglos-Strom würden bewusst Kunden täuschen. Außerdem sei Sorglos-Strom nicht billig, so die Stiftung Warentest: „Mit anderen Tarifen können Kunden deutlich mehr sparen.“