Buchstäblich umgeweht hat das Unwetter am vergangenen Sonntag den Malibu City Beach Club. Aber auch von anderer Seite haben die Betreiber mit Gegenwind zu kämpfen.

Bietigheim-Bissingen - So etwas habe er noch nie erlebt, sagt Rudi Bauer. Von einer Minute auf die andere sei am Sonntagabend das Unwetter durch seinen Malibu City Beach Club auf dem Gelände des Bigpark gefegt. Der Sturm habe Gläser durch die Luft gewirbelt, Zelte zerfetzt und die Gäste in Angst und Schrecken versetzt. Inzwischen wurde aufgeräumt, seit Samstag hat das Bietigheimer Lokal wieder offen. Doch von anderer Seite droht immer noch Gegenwind.

 

Dabei habe alles so gut angefangen, erzählt Bauer. Er und Domenik Böhm, Mitinhaber der Strandbar, hätten zur Beantragung der Konzession für das Lokal alle Unterlagen vorgelegt, die die Stadt von ihnen verlangt habe. Erst als sie kurz vor der Eröffnung Anfang Juni die Genehmigung abholen wollten, habe die Stadt plötzlich noch ein Lärmgutachten verlangt, von dem vorher nie die Rede gewesen sei. Weil dieses auf die Schnelle nicht zu bekommen gewesen sei, habe man ihnen zunächst eine vorläufige Konzession mit gewissen Auflagen für sechs Wochen ausgestellt. Diese Genehmigung läuft in einigen Tagen aus – doch das Lärmgutachten ist immer noch nicht fertig. „Aber wir können nichts dafür“, sagt Rudi Bauer. Die Ingenieure, die mit dem Gutachten beauftragt seien, hätten einfach viel zu tun.

Lärmgutachten liegt noch nicht vor

Nun hoffen die Strandbar-Betreiber, dass die Stadt nicht allzu streng mit ihnen umspringt und ihren Laden schließt, wenn das Gutachten nicht rechtzeitig vorliegt. Aus Bauers Sicht wäre das auch völlig unnötig, schließlich habe es bislang keinerlei Beschwerden wegen Ruhestörung gegeben. Lediglich im Vorfeld der Eröffnung hätten sich einige Anwohner wohl Sorgen gemacht – vor allem ein besonders umtriebiger Nachbar. Rudi Bauer vermutet, dass dessen Beschwerden bei der Stadt dazu führten, dass kurz vor knapp doch noch ein Lärmgutachten eingefordert wurde. Denn ein solches könne zwar, müsse aber nicht verlangt werden.

Bei der Stadt will man sich nicht dazu äußern, was passiert, wenn das Lärmgutachten nicht rechtzeitig zum 17. Juli vorliegt. Eigentlich seien Bauer und Böhm jetzt schon zu spät dran, sagt Anette Hochmuth, die Sprecherin der Stadt. Denn das Gutachten müsse von Ingenieuren der Gewerbeaufsicht im Landratsamt geprüft werden, bevor die Stadt es als Grundlage für ihre Genehmigung verwenden könne – diese Prüfung dauere sicher zehn Tage. Seit der Eröffnung des Beach Clubs habe es zwar in der Tat kaum Beschwerden gegeben – allerdings hätten dafür wohl auch die Auflagen der vorläufigen Konzession gesorgt. So dürfe in der Bar derzeit keine laute Musik gespielt werden, sie dürfe nur bis 23 Uhr beziehungsweise beim Public Viewing der WM-Spiele bis 24 Uhr geöffnet sein und nicht mehr als 200 Gäste einlassen. Der Betreiber habe aber angekündigt, „richtig Party“ machen zu wollen, wenn er die Vollkonzession habe, so Hochmuth.

Betreiber wollen Erlaubnis für bis zu 1000 Gäste

Das bestreitet Rudi Bauer: „Wir wollen gar keine lautere Musik“, betont er. Schließlich sei der Beach Club als Ort zum Entspannen gedacht und seine Gäste seien nicht nur partyhungrige Jugendliche, sondern Leute jeden Alters – nachmittags seien auch viele Familien da. Lediglich die Begrenzung der Gästezahl hätte er gern auf 1000 aufgestockt. Schließlich gebe es auf der rund 6000 Quadratmeter großen Fläche Platz für 3000 Gäste – die bislang genehmigten 200 seien daher etwas wenig. Zumal er und Böhm nun schauen müssten, dass wieder Geld reinkomme: der Sturm habe einen Schaden von rund 30 000 Euro angerichtet. Trotz des Gegenwindes seien sie aber hoch zufrieden mit den vergangenen Wochen: der Laden laufe sehr gut.

Beach Club statt Einzelhandel

Streit:
Die Betreiber des Bigpark in der Geisinger Straße, Jens Lück und Hartmut Rieger, liegen seit Jahren mit der Stadt Bietigheim-Bissingen im Clinch. Sie wollen Einzelhandel auf ihrem Areal ansiedeln, doch die Stadt lehnt das vor dem Hintergrund ihres Drei-Zentren-Konzepts, nach dem zentrenrelevanter Einzelhandel nur in den Ortskernen der Stadtteile zugelassen ist, ab.

Klage
: Lück und Rieger halten das Argument der Stadt für nichtig. Ein Normenkontrollverfahren in dieser Sache vor dem Verwaltungsgerichtshof haben die Bigpark-Betreiber bereits gewonnen. Daraufhin stellte die Stadt einen minimal veränderten Bebauungsplan auf, gegen den Bigpark erneut klagt. Während des Rechtsstreits könne das Areal auch als Strandbar genutzt werden, findet Lück: „Mir gefällt es, wenn junge Leute etwas auf die Beine stellen.“