Eine Architektenbüro hat einen Wettbewerb für den Bau einer Ballsporthalle in Bietigheim-Bissingen gewonnen, wurde dann aber ausgebootet. Darum hat das Büro bei der Vergabekammer Beschwerde eingelegt – ohne Erfolg.

Bietigheim-Bissingen - Wir haben gewonnen“, jubelt eine Sprecherin der Stadt Bietigheim-Bissingen. „Ich bin sehr enttäuscht“, sagt der Architekt Jens Oberst. Denn eigentlich war die Arbeitsgemeinschaft (Arge) Kohlmayer-Oberst und Hadi Teherani Architects als Sieger aus einem Architektenwettbewerb für den Bau einer Ballsporthalle nördlich der Eishalle hervorgegangen. Im weiteren Verfahren aber war der Arge-Entwurf von der Spitzenposition verdrängt worden, weshalb die Vereinigung von Stuttgarter und Hamburger Baufachleuten im Februar die baden-württembergische Vergabekammer angerufen hatte. Doch diese gab nun bekannt: das Wettbewerbsverfahren ist nicht zu beanstanden, die Beschwerde der Architekten wird zurückgewiesen.

 

Als im Sommer 2013 eine Jury das Modell der Arge mit seinem schwebenden Dach zum Sieger kürten, war auch im Rathaus und im Rat von Bietgheim-Bissingen die Begeisterung groß. Als es jedoch an die Umsetzung ging, wurden Eckpunkte der Planungen von einer Kommission einer kritischen Prüfung unterzogen. Mit dem Resultat, dass der Zweitplatzierte aus dem Wettbewerb nun besser abschnitt als der Erstplatzierte. Welchen Anforderungen der Siegerentwurf nicht gerecht wurde, ist nicht öffentlich gemacht worden, beide Seiten haben sich auf das schwebende Rechtsverfahren berufen. Bekannt ist aber, dass es dabei unter anderem um Fragen nach der Funktionalität und den Baukosten gegangen ist. Kriterien also, die im Gestaltungswettbewerb außen vor waren.

Architekten können noch vors OLG ziehen

Da die Arge das Verfahren gerügt hatte, ist es von der beim Regierungspräsidium (RP) in Karlsruhe ansässigen Vergabekammer geprüft worden. „Wir konnten aber nicht erkennen, dass sachfremde Erwägungen in das Verfahren eingeflossen sind“, sagt der RP-Sprecher Uwe Herzel. „Bei Prüfung aller Punkte hat sich ergeben, dass das Vorgehen weder willkürlich noch widersprüchlich war.“ Da somit keine Verstöße gegen das Verfahrensrecht vorlägen, habe die Kammer die Beschwerde der Architekten ablehnen müssen.

Für die Stadt Bietigheim hatte die Beschwerde eine Zeitverzögerung zur Folge. und Grundsatzbeschluss zum Hallenbau steht aus – und er wird wohl noch etwas länger ausstehen. Denn noch steht den verärgerten Architekten der Weg ans Oberlandesgericht offen. Sie haben nun zwei Wochen Zeit, um die Beschwerde vor das oberste Gericht zu bringen. Ob Kohlmayer Oberst das tun werden, ist allerdings noch unklar. „Wir werden das erst einmal mit unseren Kollegen in Hamburg bereden und und dann entscheiden“, sagt Jens Oberst. „Wir werden die weiteren Schritte abwarten“, sagt Stadtsprecherin Ina Neudert.