Der Gemeinderat bringt neue Bebauungspläne für die Gewerbeparks Stuttgarter Straße und Geisinger Straße auf den Weg. Die Eigentümer erwägen eine erneute Klage.

Bietigheim-Bissingen - Erst Ende des vergangenen Jahres haben Jens Lück und Hartmut Rieger, die Geschäftsführer des Bigparks, in einem Normenkontrollverfahren gegen die Stadt Bietigheim-Bissingen vom Verwaltungsgerichtshof Recht bekommen. Nun erwägen sie schon wieder rechtliche Schritte. Laut Lück prüft ihr Anwalt die Möglichkeit von Schadensersatzforderungen wegen der Blockade der Flächen. Auch eine erneute Klage gegen die am Dienstag neu auf den Weg gebrachten Bebauungspläne für ihr Areal schließt er nicht aus.

 

Stadt schlägt vor, Grundstücke zu kaufen

Jens Lück zeigt sich tief enttäuscht: „Es ist eine Frechheit, wie die Stadt mit Unternehmern umgeht“, findet er. Das groß angekündigte Gespräch über die Zukunft des Bietigheimer Industrie- und Gewerbeparks (Bigpark) habe am Dienstag eine Stunde vor der Gemeinderatssitzung stattgefunden. Zu dem Zeitpunkt habe längst festgestanden, was die Stadt in den Gewerbeparks Stuttgarter und Geisinger Straße, die zu Bigpark gehören, plant. Seine Meinung zähle offenbar nicht: „Das war kein Gesprächsangebot, das war eine Ohrfeige“, sagt Lück. Statt ihnen entgegen zu kommen, habe die Stadt vorgeschlagen, das Gelände zu kaufen: „Aber solange ich lebe, wird sie die Grundstücke nicht bekommen“, stellt der Eigentümer klar.

Er und sein Kollege Rieger versuchen seit Jahren, Einzelhandel auf ihren Flächen anzusiedeln. Erst im Januar habe er der Verwaltung angeboten, den Aldi, dem es offenbar an seinem Standort an der Stuttgarter Straße zu eng wird, an die Geisinger Straße zu holen, so Lück. Doch die Stadt lehnte ab: „Das hätte der Herr Lück gern“, sagt die Sprecherin Anette Hochmuth. Aber das entspreche nicht den Plänen der Kommune: Sie will Einzelhandel auf dem Bigpark-Areal weitgehend ausschließen, mit der Begründung, damit die Zentren von Bietigheim, Bissingen und Buch vor dem Ausbluten zu bewahren.

Neue Bebauungspläne auf neuer Rechtsgrundlage

Diese Argumentation überzeugte allerdings auch den Verwaltungsgerichtshof Mannheim (VGH) nicht. Er sah das so genannte Drei-Zentren-Konzept als ohnehin nicht konsequent durchgesetzt an und ließ keine Revision zu. Dagegen legte die Stadt Beschwerde ein. Diese wurde vom VGH abgelehnt, nun muss das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig darüber entscheiden.

Während das Verfahren also noch läuft, hat der Gemeinderat am Dienstag die Aufstellung von neuen Bebauungsplänen für die Gewerbeparks Stuttgarter und Geisinger Straße beschlossen. Diese seien umfassender als die ursprünglichen und hätten eine andere Rechtsgrundlage, heißt es. Daher sei man damit auf der sicheren Seite. Wie gehabt wird Einzelhandel dort weitgehend ausgeschlossen. Die Räte begrüßten die Pläne. Nur die FDP mahnte, die Drei-Zentren-Theorie sei tatsächlich überholt.