Die Stadt verhält sich wie ein störrisches Kind. Ihre Argumente, um Einzelhandel auf dem Bigpark-Areal weitgehend zu unterbinden, sind zwar auf den ersten Blick nachvollziehbar: Man wolle die Ortskerne von Bietigheim, Bissingen und Buch nicht ausbluten lassen, Großmärkte auf der grünen Wiese verhindern und Verkehrschaos auf der Bundesstraße 27 vermeiden, heißt es. Doch die Verwaltung hat ihr eigenes Konzept mit Ausnahmen wie Hofmeister, Obi und Autohändlern außerhalb der Zentren längst selbst konterkariert – das hat das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs bestätigt.

 

Die geplante Ansiedlung eines Lebensmittel- und Elektromarkts in den Mühlwiesen ist der jüngste Widerspruch gegen das Kredo. Was ist das anderes als ein Großmarkt auf der grünen Wiese? Noch dazu einer, der ebenfalls an der viel befahrenen B 27 liegt und eigentlich auch zu keinem der drei Zentren gehörte, bevor die Verwaltung den Bietigheimer Ortskern kurzerhand ausweitete. Wenn die Märkte überhaupt ein Zentrum stärken, dann eines, das der Hilfe am wenigsten bedarf: Bietigheim.

Derweil geht es in Buch bergab, auch in Bissingen tut sich wenig. Doch statt die Gelegenheit beim Schopfe zu packen, zumindest in der Nähe von Buch eine neue Einkaufssituation zu generieren, beharrt die Stadt trotz der Niederlage vor Gericht auf ihrem löchrigen Konzept. Dabei wäre die Situation ideal: Zwei Eigentümer wollen auf einer exponierten Fläche investieren und Kunden anlocken. Andere Kommunen würden sich die Finger danach lecken.