""Es gibt sehr viele Anzeigen bei der Polizei, aber letztlich nur eine Handvoll Verfahren.""
Oberstaatsanwältin Marina Schmitt über Stalking
Stuttgart - Vor drei Jahren ist das Gesetz, das Stalking an sich unter Strafe stellt, in Kraft getreten. Den ersehnten Durchbruch hat es für die Opfer ebenso wenig wie für die Ermittler gebracht. Oberstaatsanwältin Marina Schmitt zieht eine durchwachsene Bilanz: "Es gibt sehr viele Anzeigen bei der Polizei, aber letztlich nur eine Handvoll Verfahren", erklärte sie bei der Jahrespressekonferenz der Stuttgarter Staatsanwaltschaft. Die meisten scheiterten an dem Passus, dass bei Stalking das Opfer in seiner Lebensführung schwerwiegend beeinträchtigt sein müsse. "Dieser Begriff ist schwammig", kritisierte Schmitt.
Deutschlandweit gebe es hohe Hürden in der Rechtsprechung. So reiche es nicht aus, wenn das Opfer sich belästigt fühlt, weil es x-mal täglich angerufen wird oder unter Schlafstörungen leidet. "Erst bei einem Wechsel der Wohnung oder des Arbeitsplatzes wird es als schwerwiegende Beeinträchtigung gewertet", sagte die Oberstaatsanwältin am Dienstag. Wenn die oder der Verfolgte alle Telefonnummern ändere und nicht mehr allein aus dem Haus gehe, ebenfalls. Diese Fälle ließen sich aber an einer Hand abzählen.
"Behelfs-Delikte" für die Anklage
2008 gingen bei der Staatsanwaltschaft 554 Verfahren ein, im vergangenen Jahr 435. Rund 80 Prozent der Täter waren Männer, nur 20 Prozent Frauen. In fast allen Fällen sei die Vorgeschichte gleich: "Eine Beziehung geht zu Ende, und einer der beiden Partner akzeptiert das nicht." Das Nachstellen sei aber auch durch den neuen Stalkingparagrafen schwierig nachzuweisen. Die meisten Frauen klagten bei der Polizei, dass der Exfreund ständig anrufe oder vor der Tür stehe, ohne dies aber belegen zu können. "Wir raten den Opfern immer, sie sollen ein Stalkingtagebuch führen", sagte Marina Schmitt.
Dennoch sei die Anklagequote weitaus niedriger als bei allen anderen Delikten. Nur rund fünf Prozent der Täter werden tatsächlich wegen Stalkings angeklagt, davon gab es in einem Fall eine zweijährige Freiheitsstrafe ohne Bewährung. Bei Bewährungsauflagen dringe die Staatsanwaltschaft darauf, ein Kontaktverbot mitaufzunehmen. Wenn Stalking nicht nachzuweisen sei, behelfe man sich mit anderen Tatbeständen wie Beleidigung oder Bedrohung. Eine letzte Möglichkeit sei eine Unterlassungserklärung des Stalkers: "Wenn er dagegen verstößt, ist es eine Straftat gegen das Gewaltschutzgesetz". Die Stalkingverfahren seien aber sehr arbeitsintensiv.
Dies haben sie gemeinsam mit einem anderen Deliktsbereich, der laut Staatsanwaltschaft Konjunktur hat: "Im Zuge der Finanzkrise rechnen wir mit rund 20 Prozent mehr Straftaten im Zusammenhang mit Unternehmensinsolvenzen", berichtete Oberstaatsanwalt Hans Richter - dies komme auch bei alteingesessenen Firmen vor. Bereits 2009 seien mehr als 450 Verfahren eingegangen, damit sei der bisherige Höchststand von 2003 überschritten. Auf der anderen Seite haben die Ermittler auch mehr Verantwortliche bei Banken im Visier, denen Untreue vorgeworfen wird, sowie Insidergeschäfte an der Stuttgarter Börse. Die Staatsanwälte warnen jedoch vor dem "grauen Kapitalmarkt". Gerade in der Finanzkrise fielen viele auf Kredit- und Anlagebetrüger herein. Jährlich bearbeitet die Staatsanwaltschaft rund 40 bis 50 Verfahren mit Millionenschäden.