Das Landgericht hat entschieden, dass ein Mitglied der Black Jackets sieben Jahre ins Gefängnis muss. Sein Anwalt will in Revision gehen.  

Stuttgart - Der Appell des Oberstaatsanwaltes an die 6. Große Jugendkammer des Ulmer Landgerichts ist eindringlich: "Dieser junge Mann ist eine tickende Zeitbombe. Entschärfen Sie sie dadurch, dass Sie den Mann seiner gerechten Strafe zuführen", fordert der Anklagevertreter am Ende seines Plädoyers im Ulmer Landgericht. Sein Kollege fordert eine achtjährige Freiheitsstrafe für den 24 Jahre alten Mann, der Mitglied bei den Black Jackets in Göppingen ist. Für die beiden Vertreter der Staatsanwaltschaft steht am Ende der Beweisaufnahme am Freitag ohne jeden Zweifel fest: Der Angeklagte hat sich in zwei Fällen des versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung schuldig gemacht.

 

Zu diesem Urteil ist am Freitag auch das Gericht gekommen. "Der Angeklagte ist des versuchten Totschlags schuldig", sagte der Richter. Sieben Jahre Freiheitsstrafe seien der Tat und Schuld angemessen. Für eine Aussetzung des Haftbefehls, wie es der Verteidiger des Angeklagten gefordert hatte, sah das Gericht keinen Anlass. Im Gegenteil. Als der Richter das Urteil der Kammer begründet hat, hat er die Schwere der Schuld betont. Der junge Mann habe bei den beiden Taten, für die er sich zu verantworten hatte, den möglichen Tod der Opfer billigend in Kauf genommen. Auch habe er die Taten bis zum Schluss nicht eingeräumt, obwohl die Zeugenaussagen belegten, dass er der Täter gewesen sei.

Für Verteidiger ist Urteil nicht nachzuvollziehen

Im April 2009 hatte der heute 24-Jährige bei einer Auseinandersetzung mit den Mitgliedern einer Geislinger Vereinigung auf dem Göppinger Schillerplatz zwei Personen mit einem Baseballschläger schwer verletzt. Mehrfach hat er mit dem Holzteil auf den Kopf seines Opfers gezielt. Dass nur ein Schlag das Nasenbein und die Schädeldecke eines Opfers zertrümmerte, ist dessen Bruder zu verdanken. Dieser hatte sich zwischen die beiden Männer gestellt und den Schlag abgefangen. Dabei wurde seine Schulter ausgekugelt.

Im Oktober des vergangenen Jahres dann war der Angeklagte in der Eislinger Discothek Oak Club mit einem Messer auf einen Türsteher losgegangen und hat diesen verletzt. Der Behauptung des Angeklagten, er habe dem Türsteher nur drohen wollen, schenkte das Gericht keinen Glauben. Nicht zuletzt, da der Mann bei dem Angriff offenbar deutlich gemacht hat, dass er große Angst hatte. "Der wollte mich abstechen", berichtete der Türsteher während der Verhandlung. Diesen Eindruck teilten auch unbeteiligte Zeugen, die das Geschehen damals miterlebt haben. Dass der Angeklagte in beiden Fällen mit großer Brutalität auf die ihm zuvor unbekannten Personen losgegangen sei, lege niedere Beweggründe nahe. Die Taten seien juristisch daher auch "nahe am versuchten Mord", urteilte die Kammer.

Für den Verteidiger des Göppingers ist das Urteil nicht nachzuvollziehen. Er kündigte am Freitag an, in die Revision zu gehen. "Es wäre schade, wenn man diesen Fall dem Bundesgerichtshof vorenthalten würde", sagte der Jurist. Sein Mandant habe von den geladenen Zeugen zumindest bei der Auseinandersetzung am Göppinger Schillerplatz nicht eindeutig als Täter identifiziert werden können. Auch werde er das Gefühl nicht los, dass "die frühe Täterfestlegung der Polizei zu einem Tunnelblick geführt" habe. Ermittlungen in andere Richtungen hätten daher nicht stattgefunden. "Ich habe den Eindruck, man will hier ein Exempel statuieren."