Der Busfahrer, der am Mittwochnachmittag in Weilimdorf eine behinderte Frau an einer Haltestelle stehen ließ, ist zurechtgewiesen worden. Die Bahn, die die Buslinie betreibt, entschuldigt sich.

Stuttgart - Mit Bedauern hat die Deutsche Bahn auf einen Vorfall am Mittwochnachmittag in Weilimdorf reagiert. Wie berichtet, hat ein Busfahrer der Linie 90 eine blinde Frau an der Haltestelle Löwen-Markt nicht mitgenommen. Der Blindenhund hatte die Frau zur hinteren Tür statt zum Vordereingang geführt.

 

Wie sich inzwischen herausgestellt hat, handelte es sich bei dem Bus um einen Regiobus der Deutschen Bahn. „Der Vorfall ist sehr unglücklich, wir bedauern ihn sehr“, sagte am Freitag ein Bahn-Sprecher. Das Verhalten des Fahrers entspreche nicht dem eigenen Grundgedanken, wie mit Fahrgästen umgegangen werden sollte. Über arbeitsrechtliche Konsequenzen müsse man noch nachdenken. Am Freitag hat der zuständige Niederlassungsleiter mit dem Mann gesprochen. Nach der Darstellung des Fahrers konnte er der blinden Frau die Tür gar nicht öffnen. Er sei mit einem Gelenkbus unterwegs gewesen, der mit drei Türen ausgestattet ist. Die vorderen Zugänge seien vom Fahrer zu öffnen, der dritte nicht. Vor diesem dritten Zugang habe die Frau gewartet. Erst durch einen Fahrgast sei er auf die Frau aufmerksam gemacht worden – als er in den Spiegel geguckt habe, habe diese sich schon abgewandt. So hat es der Fahrer geschildert.

„Auch wenn man blind ist, kann man vorne einsteigen.“

Der Fahrgast, der den Vorfall gemeldet hat, hatte sich unter anderem über einen Satz aufgeregt, den der Mann geäußert haben soll: „Auch wenn man blind ist, kann man vorne einsteigen.“ Der Fahrer hat in dem Gespräch mit seinem Vorgesetzten eingeräumt, das tatsächlich so gesagt zu haben. „Dieser Satz ist gefallen“, sagt der Bahn-Sprecher, der „die Dame ausdrücklich um Entschuldigung“ bittet. Man wolle sich auch persönlich entschuldigen. Bisher habe sie sich aber nicht gemeldet. Der Sprecher weist darauf hin, dass die Fahrer regelmäßig Schulungen bekämen – darin gehe es auch um den Umgang mit Menschen mit Behinderung. Natürlich hätte die blinde Frau hinten im Bus einsteigen dürfen. „Allerdings hätte sie zur zweiten Tür kommen müssen“, so der Sprecher.

Fahrer bekommen regelmäßig Schulungen

Auch die Stuttgarter Straßenbahnen stellen klar, dass Menschen mit Behinderung, die im Rollstuhl sitzen oder blind sind, den hinteren Buseinstieg benutzen dürfen. Das gelte auch für Fahrgäste mit Kinderwagen oder schwerem Gepäck, so SSB-Sprecherin Birte Schaper. Auch sie nannte das Geschehene „bedauerlich“.