Auch beim zweiten Anlauf im Prozess um den Mord an einer 60 Jahre alten Frau im Ludwigsburger Stadtteil Poppenweiler hat der Angeklagte sein Geständnis wiederholt. Allerdings distanzierte er sich von ersten Aussagen bei der Polizei, wonach er vorsätzlich gehandelt habe.

Ludwigsburg - Auch beim zweiten Anlauf im Prozess um den Mord an einer 60 Jahre alten Frau im Ludwigsburger Stadtteil Poppenweiler hat der Angeklagte sein Geständnis wiederholt. Allerdings distanzierte er sich von ersten Aussagen bei der Polizei, wonach er vorsätzlich gehandelt habe. „Wenn ich die Tat geplant hätte, hätte ich es anders gemacht“, sagte der 56-Jährige am Dienstag am Stuttgarter Landgericht. Das erstmals am 23. Dezember 2016 gestartete Verfahren wird in neuer Besetzung der Strafkammer noch einmal von vorne aufgerollt, weil die bisherige Vorsitzende Richterin erkrankt ist.

 

„Ein Staudamm ist gebrochen“

„Ich liebe sie noch immer abgöttisch“, wiederholte der angeklagte Versuchsingenieur, der von der Getöteten meist in der Gegenwartsform sprach: „Sie ist genial.“ „Sie ist die einzige Frau, mit der ich eine heftige Liebesbeziehung hatte.“ Und: „Ich möchte sie nicht schlecht machen, um mich hier herauszureden.“

Dennoch brach auch immer wieder alter Groll heraus, wenn die Prozessbeteiligten mehr über die Art dieser Beziehung wissen wollten: „Sie konnte sehr gemein sein“, sagte der Angeklagte dann. „Sie war krankhaft eifersüchtig; sie hat mich gekränkt.“ Oder: „Sie hat mich geschlagen.“ Gefragt, was den Ausschlag für den Mord am 23. Juni 2016 gegeben habe, sagte er: „In 16 Jahren hat sich viel Druck aufgebaut. Das war wie ein Staudamm, der gebrochen ist.“ Vor allem in den letzten drei Jahren sei die Beziehung stark beschädigt gewesen.

Von der Tat sei ihm nur noch die Bratpfanne und ein Küchenmesser in Erinnerung, sagte der 56-Jährige. „Dann sehe ich nur noch viel Blut.“ Laut Protokoll der Gerichtsmedizin wurde die Frau mit einem schweren Gegenstand niedergeschlagen und mehrfach gewürgt, bevor 17-mal mit einem Messer auf sie eingestochen wurde. Unmittelbar nach der Tat hat der Mann per Notruf die Polizei verständigt und nicht nur sich als Täter preisgegeben – er sagte auch, er habe vorsätzlich gehandelt.

Ausführlicher hat er das dann bei der ersten polizeilichen Vernehmung und noch einen Tag später bei der Untersuchungsrichterin wiederholt und um weitere Details ergänzt: So hat er etwa angegeben, den Tod der Frau beschlossen zu haben und dafür schon eine schwere Eisenpfanne auf dem Herd bereitgestellt zu haben. Für Vorsatz spricht nach Ansicht der Staatsanwaltschaft außerdem, dass im Suchverlauf seines Computers Begriffe wie „Freiheitsstrafe bei heimtückischem Mord“, „vorsätzlicher Doppelmord“ oder „tödliches Gift“ entdeckt wurden. Die Zeitangaben verweisen auf den frühen Morgen des Tattags sowie zwei Tage zuvor.

Ihm sei bewusst, dass es angesichts seiner ersten Aussagen und der Google-Aufzeichnung wenig glaubwürdig sei, wenn er jetzt den Tatvorsatz leugne. Aber was er nun sage, sei die Wahrheit. „Ich bin in den ersten Tagen und Wochen nach der Tat völlig außer mir gewesen.“ Ihm sei nur klar gewesen, dass er nicht nur seine Liebe, sondern auch sich selbst mit dieser Tat zerstört habe. Darum habe er sich bei den ersten Vernehmungen in extremster Form selbst beschuldigt – in einer Art Selbstbezichtigungseifer.

Wahrheit und Widerspruch

Inzwischen gehe es ihm zwar immer noch sehr schlecht, „aber ich fühle mich etwas gefestigter“, sagte er. Was ihm helfe, sei der Zuspruch von Freunden und einem seiner Brüder sowie eine psychologische Betreuung. „Wenn ich den Mord geplant hätte, hätte ich sicher auch den Suchverlauf gelöscht“, sagte er dem Vorsitzenden Richter. „Außerdem: was soll ich denn für ein Motiv gehabt haben?“ Geld habe er selbst gehabt, dafür hätte er nicht töten müssen.

Das Verfahren wird am Mittwoch am Landgericht Stuttgart fortgesetzt.