Das Kanzleramt muss die Spählisten, nach denen der Bundesnachrichtendienst für die NSA spioniert hat, einem Vertrauensmann des Bundestags vorlegen. Das Parlament darf sich da nicht entmachten lassen, fordert der Berliner StZ-Korrespondent Armin Käfer.

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Armin Käfer (kä)

Berlin - Wie weit gingen die Hilfsdienste des BND bei der amerikanischen Spionage in Europa? Das Corpus Delicti in dieser heiklen Angelegenheit ist noch immer unter Verschluss. So soll es nach dem Willen der Bundesregierung auch bleiben. Das wäre aber ein klarer Verstoß gegen den Verfassungsgrundsatz der Gewaltenteilung. Für die Kontrolle der Geheimdienste ist das Parlament zuständig. So steht es seit 2009 auch im Grundgesetz.

 

Aus diesem Prinzip lässt sich allerdings nicht herauslesen, dass jeder einzelne Abgeordnete Einblick in sämtliche Geheimdokumente erhalten muss. Dieser Anspruch steht noch nicht einmal den jeweiligen Kontrollgremien zu. Neben den Rechten des Parlaments ist in solch diffizilen Fällen auch das Staatswohl zu beachten – hier: die Sicherheitsinteressen der Bürger. Die wären durchaus beeinträchtigt, wenn wegen übertriebener Transparenz von NSA & Co. keine Informationen mehr kämen. Es würde den Kontrollrechten vollauf genügen, wenn eine Vertrauensperson des Bundestags die Spählisten des US-Geheimdienstes einsehen und Ermittlungen dazu anstellen könnte. Falls aber die Regierung bestimmt, wer das ist, käme das einer Selbstentmachtung des Parlaments gleich. Das wäre so aberwitzig, als würde das Finanzamt ertappte Steuersünder beauftragen, ihre Unterlagen selbst zu überprüfen.