Ein 22 Jahre alter Angeklagter, der bereits sechs Monate gesessen hat, wird am Amtsgericht zu einer Strafe auf Bewährung verurteilt. Er zeigte sich geständig.

Böblingen - Ein Tankdeckel und am Tatort gefundene Schnürsenkel mit einem genetischen Fingerabdruck wurden ihm zum Verhängnis. Den Deckel hatte der 22-Jährige vom Tank des Imbisswagens in Sindelfingen abgeschraubt, bevor er ihn im vergangenen August in Brand steckte. Mit den Schnürsenkeln hatte der Mann zuvor den Spritbehälter in die Luft jagen wollen. Außerdem legte er in derselben

 

Nacht noch Feuer im Führerhaus eines Lastwagens unweit des ersten Tatorts und versuchte, ebenfalls in unmittelbarer Nähe, einen Holzschuppen anzuzünden. Das Böblinger Amtsgericht verurteilte ihn am Mittwoch zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren, die es drei Jahre zur Bewährung aussetzte. Der 22-Jährige, der sechs Monate in Untersuchungshaft verbracht hatte, legte im Laufe des Prozesses ein Geständnis ab.

Bis zu der Verhandlung hatte der 22-Jährige lediglich eingeräumt, am 24. August vergangenen Jahres kurz nach Mitternacht den Imbisswagen am Sindelfinger Bahnhof in Brand gesetzt zu haben. Er hatte zuvor einen Brandbeschleuniger aus seinem Zimmer in der städtischen Obdachlosenunterkunft in Sindelfingen geholt, danach das Fenster des Führerhauses eingeschlagen, das Mittel hineingegossen und das Innere angezündet. Offenbar hatte er zuvor versucht, mit seinen Schnürsenkeln am Tank eine Lunte zu legen. Doch sein Vorhaben war fehlgeschlagen. „Das mit der Lunte hat zum Glück nicht geklappt, der ganze Wagen wäre explodiert“, sagte der Vorsitzende Richter des Schöffengerichts, Werner Kömpf.

DNA-Spur überführte den Täter

Ein Heimmitbewohner des arbeitslosen jungen Mannes hatte der Polizei den Hinweis gegeben, dass der 22-Jährige für die Brandnacht verantwortlich sein könnte, weil dieser Andeutungen gemacht habe. Die Polizei fand bei der Durchsuchung im Heim nicht nur Brandbeschleuniger, sondern auch den Tankdeckel, der ziemlich eindeutig dem Imbisswagen zuzuordnen gewesen sei, wie ein Ermittler als Zeuge zu Protokoll gab. Den letzten Beweis ergab dann die DNA-Spur an den Schnürsenkeln, sodass der 22-Jährige verhaftet werden konnte.

Als Motiv nannte der Brandstifter seinen Frust wegen seiner schlechten Berufsperspektive. Und weil er von den Inhabern des Imbisswagens enttäuscht worden sei. Zu diesen habe er ein freundschaftliches Verhältnis aufgebaut, indem er immer wieder an den Imbiss gegangen sei, sagte er. Außerdem sei er etwa ein halbes Jahr mit deren Tochter liiert gewesen. Er habe sich unter Druck gesetzt gefühlt und sei von den Inhabern sogar erpresst worden. „Sie wollten, dass ich mit der Mutter Sex habe“, erklärte der 22-Jährige. Der Vater seiner ehemaligen Freundin habe wohl auch ein Video von ihm und seiner Tochter, „wie wir miteinander geschlafen haben“. Der Angeklagte erklärte, er habe befürchtet, das Video werde ins Internet gestellt, wenn er die Sexwünsche des Paares nicht erfülle. Er habe außerdem Geld zahlen sollen, weil er den Beischlaf verweigert habe. Die Imbissinhaberin, die als Zeugin geladen war, stritt die Vorwürfe des Angeklagten ab.

Gesamtschaden von 55 000 Euro

„Wie auch immer, Sie haben in der Nacht noch einen weiteren Brand gelegt“, sagte Kömpf. Etwa eine Stunde nach der ersten Brandstiftung hatte der 22-Jährige an einem Lastwagen wieder die Scheibe des Führerhauses eingeschlagen und Feuer gelegt. Wie der Imbisswagen brannte auch dieses Fahrzeug völlig aus. Der Gesamtschaden beläuft sich auf 55 000 Euro. Bei der zwei Stunden später versuchten Brandstiftung an der Holzhütte neben dem griechischen Verein in Sindelfingen kokelten nur zwei Bretter.

„Ich hatte zu viel Alkohol intus und bin an jenem Morgen ausgerastet“, sagte der Angeklagte. Er habe in der Firma, in der er als Hilfsarbeiter beschäftigt war, keine Lehrstelle bekommen, obwohl ihm diese versprochen worden sei. Durch Kellnerjobs hielt er sich über Wasser und bekam Arbeitslosengeld. „Sie haben ja jetzt Zeit“, meinte Kömpf und verordnete ihm noch 200 Stunden gemeinnützige Arbeit.