Böblingen
Haftstrafe für S-Bahn-Schläger
Gerlinde Wicke-Naber,
12.03.2010 08:46 Uhr
Bereits in der S-Bahn hatten sich die Freundin des Opfers und der Haupttäter gestritten. Foto: Zweygarth
""Sie haben sich so hinein gesteigert, dass Ihnen alles egal war.""
Richter Wolfgang Vögele zum Hauptangeklagten
Am Ende gelangten sie zu der Auffassung, der Haupttäter habe sich des versuchten Totschlags und der gefährlichen Körperverletzung schuldig gemacht. Der 16-Jährige hatte auf sein Opfer, einen 40 Jahre alten Mann, noch eingetreten, als dieser längst am Boden lag. Dabei habe er auch gezielt gegen den Kopf gekickt. Der Mann ist dabei lebensgefährlich verletzt worden. Der Jugendliche hat den Angriff gestanden, aber bestritten, gegen den Kopf getreten zu haben. Ein medizinischer Gutachter sagte aus, dass der Mann nur durch großes Glück überlebt und keine bleibenden Schäden davongetragen habe.
"Sie hatten nicht die Absicht, den Mann zu töten", sagte der Richter in seiner Urteilsbegründung. "Aber Sie haben sich so in ihre Wut hineingesteigert, dass Ihnen am Ende alles egal war." Alkohol habe bei dem Vorfall keine Rolle gespielt. Keiner der beiden Täter war betrunken.
Vorausgegangen war dem brutalen Angriff ein verbaler Schlagaustausch zwischen der 36 Jahre alten Freundin des 40-jährigen Opfers und dem Haupttäter in der S-Bahn bei der Fahrt vom Volksfest in Bad Cannstatt nach Böblingen. Eigentlich hätten sich nach der Auseinandersetzung alle längst wieder beruhigt gehabt. "Nur in dem Hauptangeklagten brodelte es weiter", sagte Vögele. Dieser habe die Leute, die ihm widersprochen hatten, demütigen wollen. Deshalb habe er den 40-Jährigen auf der Treppe zur Unterführung des Böblinger Bahnhofs von hinten bespuckt.
Beide Täter haben keine "typische Kriminellenlaufbahn"
Als sich der Mann umdrehte, hieb der Junge mit einem gezielten Faustschlag in das Gesicht des Mannes, der daraufhin zu Boden ging. Dann trat er auf den am Boden Liegenden ein. Als dessen Freundin ihm zu Hilfe eilen wollte, schlug der Junge auch ihr ins Gesicht. Daraufhin rappelte sich der Schwerverletzte auf, um seiner Freundin zu helfen. Da griff der Freund des Täters ein und trat den Mann zweimal.
Weder der Haupttäter noch sein Komplize seien "typische Kandidaten, wie wir sie sonst kennen", sagte Vögele. Beide seien intelligente junge Männer. Der Mittäter hat die mittlere Reife und absolviert zurzeit eine Ausbildung. Der Haupttäter sei bis vor einiger Zeit ein guter Gymnasiast gewesen. Doch mit schulischen Problemen in der Pubertät habe auch seine Aggression zugenommen. Zehn Tage vor dem Überfall am Böblinger Bahnhof war der Jugendliche vom Amtsgericht wegen einer Prügelei zu 100 Arbeitsstunden verurteilt worden. "Sie sind aus dem Gerichtssaal raus und haben sofort alles vergessen", sagte Vögele.
Auch während des Prozesses, bei dem die Öffentlichkeit wegen des jugendlichen Alters der Angeklagten ausgeschlossen gewesen war, hatte sich der Haupttäter laut dem Richter wenig einsichtig gezeigt. Vögele wandte sich am Donnerstag auch an die Eltern des 16-Jährigen, die die gesamte Verhandlung verfolgt hatten. "Mit dieser Verurteilung ist nicht alles aus. Im Gegenteil: eine Jugendstrafe kann eine positive Zeit sein. Ihr Sohn kann in der Jugendhaft die mittlere Reife machen und therapeutische Hilfe erhalten, um seine Aggressionen in den Griff zu bekommen", sagte Vögele.
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S-Bahn-Schläger
Welch Glück für die jungen Täter das nicht in München verurteilt wurden. Da wäre es bestimmt anders ausgegangen. Mit versuchten Mord, da das Opfer am Boden lag und dabei lebensgefährlich verletzt wurde. Da kann man sich ausmalen wie hoch die Strafe da ist.
@jackinthebox: Gesundheit
Auch wenn der Mann keine körperlichen Schäden behalten wird, kann ich mir gut vorstellen, dass ein solches Ereignis ein Trauma auslöst, das einem für den Rest des Lebens begleitet.
Laienmeinung...
Ich gehöre eigentlich nicht zu den Leuten, die immer nach höheren Strafen rufen, die jedes Urteil zu milde finden und generell nach dem Motto "Da muß man draufhauen" denken. Aber hier wären m.E. mehr als drei Jahre angebracht. Ich bin kein Jurist und war auch bei der Verhandlung nicht anwesend, aber die Begründung dass "der gute Gymnasiast wegen schulischen Problemen in der Pubertät" agressiv wird ist eher beängstigend als versöhnlich und reicht m.E. als Strafmilderung nicht aus. Das Opfer hätte genauso gut sein Leben lang geschädigt sein können. Der Täter hatte bereits eine Verwarnung und zeigt vor Gericht im Angesicht einer drohenden Haftstrafe keine Einsicht. Ob er die in drei Jahren hat? Das alltägliche Leben und die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel wird leider zunehmend gefährlich, soll sich eine komplette Gesellschaft von ein paar Tausend durchgeknallten Psychokids, die ohne Grund in einen Blutrausch geraten und besinnungslos auf ihre Mitmenschen einprügeln terrorisieren lassen? Auch der Mittäter: Einfach mal aus Spass und Solidarität noch ein bisschen auf ein am Boden liegendes Opfer eingetreten. Jetzt spaziert er mit einer Bewährungsstrafe aus dem Gerichtssaal. Ich weiß nicht ich weiß nicht...