Neue Runde im Tierheimstreit: Der Tierschutzverein sieht keine Grundlage für eine Insolvenz. Diese möchte der Mitgesellschafter, der Kreis Böblingen, beim Amtsgericht erklären.

Böblingen - Der Böblinger Tierschutzverein will das Tierheim nicht an den Landkreis verkaufen. „80 Prozent der Mitglieder haben sich in der Versammlung am Freitag gegen das Angebot des Kreises entschieden“, sagte der Vorsitzende Roland Baumann am Montag bei einem Pressegespräch. Dem für den Fall einer Ablehnung des Kreisangebots vorgesehenen Insolvenzantrag fehle jede Grundlage, so Baumann. Im Moment verfüge die gemeinsam von Verein und Kreis betriebene Tierheim GmbH über 80 000 Euro. 40 000 Euro benötige man pro Monat für den Betrieb. Der Vorstand sieht daher keine Wahrscheinlichkeit, dass ein Amtsrichter dem Insolvenzantrag stattgeben wird.

 

Statt wie vom Kreis angestrebt, diesem das Tierheim zum alleinigen Betrieb zu überlassen, stellt der Verein die gegenteilige Forderung auf: „Wir möchten das Heim wieder in Eigenregie führen“, sagte Reinhold Sauer, der Schriftführer des Vereins, der außerdem auch zum neuen Geschäftsführer des Tierheims von Vereinsseite bestellt wurde. Der Landkreis sei gesetzlich verpflichtet, die Unterbringung der Fundtiere zu bezahlen. Über die Höhe müsse man noch verhandeln, sagte Sauer, stellte aber klar, dass der bisherige Beitrag des Kreises von 250 000 Euro pro Jahr nicht ausreichend sei.

Alternativ könne man sich auch weiterhin einen gemeinsamen Tierheimbetrieb von Kreis und Verein vorstellen, erläuterte Carl Friedrich Giese, der neu in den Aufsichtsrat entsandt wird. Die Voraussetzung für eine Zusammenarbeit sei aber, dass ein neuer Gesellschaftsvertrag geschlossen würde. „Darin müssen Kreis und Verein gleichberechtigt gestellt werden“, forderte Giese. Zudem müssten konkrete Zahlen für die Kreiszahlungen vereinbart werden.

Der Landrat Roland Bernhard kommentierte die neue Situation so: „Der Tierschutzverein hat heute 50  000 Euro in die Tierheim GmbH eingezahlt. Das begrüße ich sehr, weil eine solche finanzielle Unterstützung der Satzung des Vereins entspricht. Das löst aber das grundsätzliche Problem nicht. Dadurch gibt es für den Insolvenzantrag nur einen Aufschub von ungefähr zweieinhalb Monaten. Es hilft in der jetzigen Situation nicht weiter, wieder alte Positionen ins Spiel zu bringen, die bereits durch die grundsätzliche Einigung vom Tisch waren.“