Die Stuttgarter Staatsanwaltschaft hält den Verdacht der Untreue im Fall des einstigen Landesbeamten im Landratsamt Böblingen nicht weiter aufrecht. Er besuchte auf Kosten der Behörde esoterische Seminare.

Böblingen - Imaginationstraining, esoterische Seminare – vor zwei Jahren wurde bekannt, dass der Verkehrsdezernent des Landkreises Böblingen betriebsfremde Fortbildungen besucht hatte. Die mit den Ermittlungen befasste Stuttgarter Staatsanwaltschaft stellte das Strafverfahren nun aber ein. Im Landratsamt habe man das Ergebnis des Verfahrens abgewartet, erklärte der Behördensprecher Dusan Minic, um im Anschluss daran ein Disziplinarverfahren anzustoßen.

 

„Wir konnten kein strafbares Verhalten feststellen“, erklärte Jan Holzner, der Pressesprecher der Staatsanwaltschaft. Der ehemalige Dezernent habe sich durch die besuchten Seminare nicht persönlich bereichert. „Anders hätte der Fall gelegen, wenn der Verkehrsdezernent in einem Kurs den Bootsführerschein gemacht hätte oder zum Beispiel einen Flugschein“, sagte Jan Holzner weiter.

Darüber hinaus habe dem Beschuldigten nicht nachgewiesen werden können, dass er die Veranstaltungen „nicht amtsbezogen“ wahrgenommen habe. Dennoch seien wegen der esoterischen Bezeichnungen der Seminare Zweifel an deren Genehmigungsfähigkeit aufgekommen. „Doch erscheinen die tatsächlichen Inhalte nicht von vorneherein völlig ungeeignet zur Vermittlung von geeigneten Kompetenzen für das Arbeitsleben“, sagte der Pressestaatsanwalt weiter. Der Beschuldigte habe zudem angenommen, dass nichts gegen die Seminare spreche. „Er hat glaubhaft versichert, dass die Teilnahme dazu dienen sollte, Problemlösungen für erhebliche persönliche Differenzen im Dienstbetrieb zu finden“, fügte Holzner hinzu.

Vertrauensverhältnis mit dem Landrat gestört

Die Staatsanwaltschaft sei zu der Überzeugung gelangt, dass die Seminare vor diesem Hintergrund nicht völlig nutzlos gewesen seien. Um welche persönlichen Probleme es einst gegangen war, darüber war weder von dem Ex-Dezernenten noch vom Landratsamt etwas zu erfahren. „Über Personalfragen geben wir keine Auskunft“, teilte Minic mit. „Das Landratamt akzeptiert jedoch die Entscheidung der Staatsanwaltschaft und zieht daraus die Konsequenzen“, erklärte der Behördensprecher weiter, ohne Näheres verlauten zu lassen.

Laut Minic war das Vertrauensverhältnis zwischen dem Landrat und seinem Dezernenten nach den Vorfällen gestört. Der Mitarbeiter hat die Kurse im Wert von mehr als 10 000 Euro über sein Fortbildungsbudget abgerechnet. Aufgedeckt worden war die Sache durch eine anonyme Anzeige im Frühjahr des Jahres 2014. „Die Zusammenarbeit mit ihm wurde deshalb nicht fortgesetzt“, teilte Dusan Minic weiter mit. Der Dezernent, ein Landesbeamter, wechselte im April des vorigen Jahres ins Innenministerium nach Stuttgart und ist inzwischen im Tübinger Regierungspräsidium beschäftigt.

Fortbildungsseminare müssen genehmigt werden

„Der Dezernent war als Landesbeamter bereits länger als üblich im Landratsamt tätig. In der Regel wechseln Landesbeamte nach drei bis fünf Jahren in eine andere Behörde“, erklärte der Sprecher des Landratsamts, „damit sie Erfahrungen sammeln.“ Ein Wechsel des Mitarbeiters sei deshalb ohnehin anzustreben gewesen. Seinen Dienst im Landratsamt hatte er im Jahr 1995 angetreten, vier Jahr später wurde er Verkehrsdezernent. Er war dann für die Ressorts Öffentlicher Personennahverkehr, Straßenbau und Straßenverkehr inklusive der Zulassungs- und Bußgeldstelle verantwortlich.

„Er hätte die Fortbildungsseminare bei seinem Vorgesetzten, dem Landrat, genehmigen lassen müssen“, betonte Dusan Minic. Für Führungskräfte werde in der Kreisbehörde bereits ein umfassendes Schulungsprogramm angeboten. Wer darüber hinaus einen Kurs besuchen wolle, müsse dies melden. Der Vorgesetzte prüfe dann den Bedarf an der Weiterbildung. Die Mitarbeiter seien immer wieder auf dieses Vorgehen aufmerksam gemacht worden.