Böller und Raketen dürfen in Deutschland nur unter strengen Auflagen auf den Markt kommen. Nach Ansicht der EU-Kommission betreibt die Bundesrepublik aber überflüssigen Aufwand - zum Nachteil der Hersteller. Der Streit geht jetzt zum Europäischen Gerichtshof.

Brüssel - Deutschland muss sich wegen seiner strengen Regeln für den Handel mit Feuerwerkskörpern einem Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) stellen. Die EU-Kommission beurteilte am Donnerstag eine jüngst vorgenommene Entschärfung der Vorschriften als unzureichend. Die deutschen Verwaltungsanforderungen seien aus Brüsseler Sicht noch immer nicht mit dem EU-Recht vereinbar und stellten ein Handelshemmnis dar, hieß es. Deswegen werde nun Klage beim EuGH in Luxemburg erhoben.

 

Konkret geht es darum, dass in Deutschland Raketen und Böller nur dann in den Handel kommen dürfen, wenn sie vorher zusammen mit den dazugehörigen Gebrauchsanweisungen der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) vorgelegt wurden. Nach Auffassung der EU-Kommission müsste es aber eigentlich auch genügen, wenn pyrotechnische Gegenstände von einer anderen Prüfstelle mit EU-Autorisierung untersucht wurden.

Deutsches Sprengstoffgesetz ist Hintergrund des aufwendigen Verfahrens

Neben Verwaltungsaufwand koste das deutsche Verfahren die Hersteller Gebühren, argumentieren die Wettbewerbshüter. Die jüngst aufgehobene Pflicht, in der Gebrauchsanweisung eine Identifikationsnummer anzugeben, entkräfte nur einen Teil der Vorwürfe.

Nach Angaben der Bundesanstalt wurden ihr allein 2014 mehr als 600 Produkte neu gemeldet. Mehr als zwei Drittel davon hatte zuvor allerdings schon eine andere ausländische Prüfstelle unter die Lupe genommen.

Hintergrund des aufwendigen deutschen Verfahrens ist nach Angaben der BAM das deutsche Sprengstoffgesetz. „Der Staat will wissen, was ins Land kommt“, sagte Sprecherin Ulrike Rockland der Deutschen Presse-Agentur. Schließlich könnten Sprengstoffe nicht nur für Böller und Raketen verwendet werden.