Noch in diesem Jahr soll die gesetzliche Vorschrift, Rauchmelder in Wohnungen zu installieren, verabschiedet werden. Baden-Württemberg ist damit eines der letzten Bundesländer in Deutschland.

Lokales: Christine Bilger (ceb)

Stuttgart - Die Bewohner der in Backnang ausgebrannten Wohnung haben im Schlaf die giftigen Rauchgase wahrscheinlich nicht bemerkt, vermuten die Ermittler. Ein Rauchmelder hätte sie wecken können. Noch in diesem Jahr soll die gesetzliche Vorschrift, Rauchmelder in Wohnungen zu installieren, verabschiedet werden. Baden-Württemberg ist damit eines der letzten Bundesländer, das vorschreibt, die kleinen Lebensretter einzusetzen.

 

Die Vorschrift, Rauchmelder zu installieren, wird in die Neufassung der Landesbauordnung (LBO) eingearbeitet. Die Regelung gilt zunächst nur für neu gebaute Wohnungen. Im zuständigen Landesministerium für Verkehr und Infrastruktur geht man davon aus, dass der Landtag die überarbeitet LBO noch in diesem Jahr vorgelegt bekommt. Ein sogenanntes Eckpunktepapier existiert bereits seit dem vergangenen Herbst. Darin steht, dass die Warnmelder nicht mehr wie bisher nur in öffentlichen Gebäuden und Hotels, sondern künftig auch in neuen Privatwohnungen in Schlaf- und Kinderzimmern vorgeschrieben sein sollen.

Nun ist das Feuer in Backnang freilich in einem Altbau ausgebrochen. Für bestehende Gebäude gilt die Neuregelung zunächst nicht. Für den Bestand soll eine Übergangsfrist eingeräumt werden. „Wie lange sie sein wird, dafür haben wir aber noch keine Anhaltspunkte“, sagt eine Sprecherin des zuständigen Ministeriums.

Neben der Frage, ob in der Backnanger Wohnung die Warnmelder angebracht waren, beschäftigt die Polizei die Frage, ob ein Defekt in den elektrischen Leitungen vorlag. Verwandte der zu Tode gekommenen acht Personen machen dem Vermieter Vorwürfe: Die Leitungen seien marode gewesen, sagen sie. In der Landesbauordnung gibt es Vorschriften darüber, wie Kabelschächte in Neubauten dimensioniert sein müssen, um die Ausbreitung von Bränden zu verhindern. Für die Überprüfung von Leitungen in bestehenden Wohngebäuden gibt es aber keine Regelung, sagt Stefan Eppinger, leitender Branddirektor bei der Stuttgarter Feuerwehr. Das Baurechtsamt und die Feuerwehr begehen bei Brandverhütungsschauen unter anderem öffentliche Gebäude, Hotels, Kitas und Krankenhäuser im Fünfjahresrhythmus.