Am ersten Prozesstag wird lediglich die Anklage verlesen. Die Staatsanwaltschaft geht bei dem 22-jährigen Angeklagten von verminderter Schuldfähigkeit aus – gegenüber der Polizei hatte der Mann gestanden.

Manteldesk: Thomas Schwarz (hsw)

Waiblingen - Das psychiatrische Gutachten über den 22-jährigen Mann, der seit Montag wegen des Brandes im Waiblinger Bürgerzentrum (Büze) vor dem Stuttgarter Landgericht steht, ist noch nicht abgeschlossen. Zudem war der Gutachter am ersten Prozesstag verhindert, weshalb die 7. Strafkammer nur die Anklageverlesung einplante. Laut dieser ist der junge Mann, der im Berufsbildungswerk (BBW) Waiblingen arbeitete und wohnte, geistig behindert. Zum Tatzeitpunkt, dem Abend des 28. März, soll er laut der Anklage zudem angetrunken gewesen sein.

 

Im brennenden Bürgerzentrum schläft das Hausmeisterehepaar

Die Staatsanwaltschaft geht aufgrund des geistigen Zustands des Angeklagten davon aus, dass seine Schuldfähigkeit vermindert ist. Neben dem Vorwurf, das Waiblinger Büze in Brand gesteckt zu haben, wurde zudem eine weitere Anklageschrift verlesen, in der es um Sachbeschädigung geht. Danach soll der Angeklagte bereits am 11. Februar die Notbeleuchtung des Büze mit einem Stein demoliert und an einem geparkten Fahrzeug die Lampen abgerissen haben.

Dadurch ist ein Sachschaden von gut 1200 Euro entstanden, gegen den Schaden durch das Feuer im Büze erscheint dieser Betrag natürlich gering. Hier entstanden laut der WGV-Versicherung ein Gebäudeschaden von 1,5 Millionen Euro und zusätzlich ein Inventarschaden von einer halben Million Euro. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten eine schwere Brandstiftung vor – nach dem Strafgesetz ein gemeingefährliches Verbrechen.

Im Bürgerzentrum hielt sich das Hausmeisterehepaar auf, als an der Südostecke ein Papiercontainer gegen 1.20 Uhr in Flammen aufging. Die beiden wurden durch einen Rauchmelder alarmiert und konnten sich rechtzeitig in Sicherheit bringen und die Feuerwehr rufen.

Der mutmaßliche Täter ist auf Überwachungsvideos zu sehen

Der 22-Jährige soll den Brand bereits gegen 21.45 Uhr mit einem Stück Karton ausgelöst haben, das er anzündete und in den Papiercontainer zurücksteckte. Allerdings schwelte das Feuer nur und zwar über Stunden hinweg, bevor es richtig ausbrach. Dann sprang es auf die Südost-Fassade des Büze und von dort auf das Dach des Veranstaltungsgebäudes über. Dort schwelte das Feuer weiter bis am nächsten Nachmittag.

Auf die Spur des 22-Jährigen kam die Polizei durch Aufnahmen aus Überwachungskameras in der Tiefgarage des Bürgerzentrums. Darauf ist zu sehen, wie der Angeklagte ein dort abgestelltes Schneeräumfahrzeug beschädigt. Außerdem wurden seine Fingerabdrücke auf dem Papiercontainer gefunden. Gegenüber der Polizei gab er die Vorwürfe zu, wie er das vor Gericht halten wird, soll sich am 24. Oktober zeigen. Wie der Vorsitzende Richter am Montag mitteilte, sind für diesen Prozesstag die Aussagen des 22-Jährigen zu seiner Person und der Tat vorgesehen.

Im Bürgerzentrum sind zwar viele Schäden bereits behoben worden, der große Ghibellinensaal, in dem unter anderem Theateraufführungen stattfinden, kann allerdings noch nicht bespielt werden. Diese müssen auf Spielstätten in der Umgebung ausweichen. Der Saal, so hofft man bei der Stadtverwaltung, soll zu Beginn des nächsten Jahres wieder zur Verfügung stehen