Seit Montag verweigern fünf Häftlinge im Bruchsaler Gefängnis die Nahrungsaufnahme, jedenfalls haben sie das Mittagessen zurückgewiesen. Sie protestieren so gegen die Haftbedingungen. Der Todesfall vor einer Woche könnte Aufhänger für die Aktion sein.

Bruchsal - Die Justizvollzugsanstalt Bruchsal kommt nicht zur Ruhe. Seit Montag verweigern dort fünf Häftlinge die Nahrungsaufnahme. Zunächst haben sie das Mittagessen – Geschnetzeltes mit Reis und Salat – zurückgehen lassen. Wie eine Sprecherin von Justizminister Rainer Stickelberger (SPD) erklärte, versuchten einzelne mit diesem Mittel ihre Interessen durchzusetzen. Sie wenden sich zum Beispiel gegen aus ihrer Sicht überhöhte Telefongebühren oder zu wenig Abwechslung bei dem in der Anstalt gereichten Essen.

 

Das gehe aus einem anonymen Schreiben aus der Anstalt hervor, in dem gegenüber der Gefängnisleitung der Hungerstreik angekündigt worden sei. Vorbereitungen seien getroffen, der medizinische Dienst zum Beispiel informiert worden. Der Fall des vor einer Woche tot in seiner Zelle gefundenen Häftlings könne freilich der Aufhänger für diese Protestaktion sein.

Ermittlungen dauern weiter

Ein 33-jähriger Häftling aus dem afrikanischen Burkina Faso war in seiner Zelle tot aufgefunden worden war. Auch er hatte über einen längeren Zeitraum die Nahrungsaufnahme verweigert und war stark abgemagert. Da der Mann als äußerst gewaltbereit galt – er hat vor zweieinhalb Jahren seine damalige Lebensgefährtin erstochen und später einen Justizbediensteten angegriffen und nachhaltig verletzt – saß er seit insgesamt zwei Jahren in Einzelhaft.

In einer anonymen Anzeige war auf mögliche Missstände im Bruchsaler Gefängnis hingewiesen worden. Das Justizministerium hatte daraufhin den Leiter der Anstalt vorläufig suspendiert, um die Ermittlungen unbelastet führen zu können. Die Bruchsaler Anstalt wird derzeit kommissarisch vom Chef der Heilbronner JVA geleitet. Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe ermittelt, ob dem Todesfall unterlassene Hilfeleistung vorausgegangen sein oder der Vorwurf fahrlässiger Tötung im Raum stehen könnte. Nach wie vor steht aber noch nicht einmal die Todesursache fest.

Staatsanwaltschaft beobachtet

Der Leitende Oberstaatsanwalt Gunter Spitz sieht zunächst „keine unmittelbaren Auswirkungen“ durch den neuen Fall von Hungerstreiks auf diese Ermittlungen. Man verfolge das Geschehen in Bruchsal aber aufmerksam.