Obwohl die Evangelische Brüdergemeinde Korntal ausdrücklich eine finanzielle Wiedergutmachung ins Auge gefasst hat, verweist sie vor Gericht auf Verjährung. Das Opfer jahrelanger sexueller Gewalt soll leer ausgehen, behauptet der Anwalt von Detlev Z.

Korntal-Münchingen - Obwohl die Evangelische Brüdergemeinde Korntal ausdrücklich eine finanzielle Wiedergutmachung ins Auge gefasst habe, spreche sie vor Gericht von Verjährung, um Detlev Z., nach eigenen Angaben ein Opfer jahrelanger sexueller Gewalt, leer ausgehen zu lassen. Das jedenfalls behauptet der Anwalt des ehemaligen Korntaler Heimkinds Detlev Z. Der Jurist Christian Sailer hat jetzt beim Landgericht Stuttgart seine Stellungnahme zur Klageerwiderung der Evangelischen Brüdergemeinde Korntal eingereicht.

 

Detlev Z. erhebt schwere Vorwürfe gegen die Evangelische Brüdergemeinde. Er war im Jahr 1963 als Zweijähriger vom Landesjugendamt in das Heim der diakonische Einrichtung eingewiesen worden. Dort lebte er bis 1977. In dieser Zeit hat er der Klage zufolge Prügelorgien der Gruppenleiterin ertragen müssen. Nahezu täglich sei er vom Hausmeister vergewaltigt worden und zur Hilfe beim Hausbau des Heimleiters gezwungen worden. Für das Erlittene, das ihn später arbeitsunfähig gemacht haben soll, verlangte sein Anwalt zunächst 1,3 Millionen Euro Schmerzensgeld und Ersatz für den Verdienstausfall. Die Brüdergemeinde wies dies zurück mit dem Hinweis, zwei der Beschuldigten seien inzwischen verstorben und die Vorwürfe gegen einen Dritten seien „weitgehend entkräftet“. Sie beantragte im weiteren Verlauf zudem, Sailers Antrag auf Prozesskostenhilfe abzulehnen. Darüber hinaus äußert sie sich seither nicht zur Sache. Eine Entscheidung des Landgerichts steht aus.

Die Gesamtforderung hat Z.s Anwalt Christian Sailer inzwischen nach unten korrigiert. Laut einer gestern verbreiteten Mitteilung reduzierte er die Summe um 200 000 Euro. Als Grund gibt er an, dass Detlev Z. entgegen seinen ursprünglichen Angaben das Abitur nicht nachgeholt habe. Sailer macht deshalb eine Beeinträchtigung einer möglichen akademischen Karriere Z.s nicht mehr geltend.

Derweil hat die Brüdergemeinde ebenfalls gestern mitgeteilt, sie wolle die Akten der Jugendhilfe Korntal dem Landeskirchlichen Archiv in Stuttgart übergeben. Dort sollen die Akten erschlossen und nach gesetzlichen Vorgaben für die Erforschung aufbereitet werden. Die Geschäftsleitung der Diakonie der Brüdergemeinde folgt damit nach eigenen Angaben einem Vorschlag ihrer „Kommission zur Aufarbeitung Heimerziehung und Missbrauch in den Jahren 1949 bis 1975“. Der Sprecher der Brüdergemeinde, Manuel Liesenfeld, geht davon aus, dass die Übergabe der Unterlagen noch vor der Sommerpause stattfindet. Nach der Prüfung durch ihre Archivare will die Landeskirche Vorschläge für ein Konzept zur Publikation der Akten machen. Ehemalige Korntaler Heimkinder könnten ihre Akten dann im Landeskirchlichen Archiv einsehen, so Liesenfeld.